Abschlussgebühr bei Kredit und Versicherung
Ebenso wie beim Abschluss eines Bausparvertrages oder zumeist bei der Aufnahme eines Darlehens werden dem Kunden auch beim Abschluss einer Lebensversicherung die entsprechenden Kosten berechnet. Grundsätzlich sind diese zwar bei der Unterschrift des Versicherungsvertrages fällig, in der Praxis erfolgt jedoch die Verrechnung mit den gezahlten Beiträgen. Bei Lebensversicherungen und vergleichbaren Versicherungsprodukten, wozu nicht zuletzt private Rentenversicherungen zählen, ist die Zillmerung der Abschlusskosten üblich. Das Zillmerungsverfahren bedeutet, dass die Abschlussgebühr auf die ersten Jahre der Beitragszahlung für die Lebensversicherung verteilt wird.
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