Kontokorrentkredit für Geschäftskunden

Viele Millionen Bundesbürger nehmen die Möglichkeit in Anspruch, ihr Girokonto von Zeit zu Zeit überziehen zu können. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um seitens der Bank genehmigte Überziehungen, denn zuvor wurde dem Kunden ein Dispositionskredit bereitgestellt. Von der Kreditart her fällt der Dispositionskredit in den Bereich der Kontokorrentkredite. Als Kontokorrentkredite werden im Prinzip alle Darlehen bezeichnet, die in Form einer Kreditlinie auf dem Girokonto zur Verfügung gestellt werden.

Während man bei Privatkunden jedoch immer von einem Dispositionskredit spricht, wird im Bereich der Geschäftskunden meistens die Bezeichnung Kontokorrentkredit verwendet. Vom Grundprinzip her ist der Kontokorrentkredit bei Geschäftskunden also nichts anderes als der Dispositionskredit bei Privatkunden. Die Bezeichnung ist nur deshalb etwas anders, weil der Dispositionskredit immer auf dem Vorhandensein eines regelmäßigen Einkommens basiert, was in der Form bei Geschäftskunden – zumindest in Form eines Gehaltes – häufig nicht der Fall ist. Dennoch muss natürlich auch der Geschäftskunde bestimmte Einnahmen vorweisen können, bevor die Bank dazu bereit ist, ihm einen Kontokorrentkredit einzuräumen. Ein weiterer Unterschied zwischen Dispositionskredit und Kontokorrentkredit für Geschäftskunden besteht darin, dass die Höhe der auf dem Girokonto zugesagten Kreditlinie bei Firmenkunden meistens weitreichender als bei Privatkunden ist. Das liegt aber natürlich einfach daran, dass Geschäftskunden mit einem eigenen Unternehmen von Zeit zu Zeit kurzfristig Liquidität brauchen, die wesentlich größer als bei Privatpersonen ist. Je nachdem, welche Umsätze der Geschäftskunde mit seinem Unternehmen generiert, ist es daher auch nicht unüblich, wenn auf dem Girokonto ein Kontokorrentkredit von mehreren Zehntausend Euro eingeräumt wird.

Ansonsten funktioniert der Kontokorrentkredit für Geschäftskunden aber genauso wie der Dispositionskredit für Privatkunden. Das bedeutet, der Firmenkunde erhält eine bestimmte Kreditlinie, im Zuge derer er sein Girokonto bei Bedarf überziehen darf. Für diese Überziehung muss er selbstverständlich Sollzinsen zahlen, die bei Geschäftskunden allerdings meistens etwas freier vereinbart werden können, als es im Privatkundenbereich der Fall ist. Darüber hinaus wird öfter auch ein Überziehungskredit genutzt. Dabei handelt es sich im Prinzip um eine zusätzliche Kreditlinie, die vorübergehend auf dem Girokonto zur Verfügung gestellt wird. Nutzt der Kunde zum Beispiel einen Kontokorrentkredit über 20.000 Euro, muss diesen Rahmen aber beispielsweise aufgrund eines Wareneinkaufs für einige Wochen überziehen, so sind die meisten Banken bereit, einen zeitlich befristeten Überziehungskredit bereitzustellen. Für diese genehmigte Überziehung muss der Kunde dann einen etwas höheren Zinssatz als beim Kontokorrentkredit zahlen.