Bürgen gehen bei Bürgschaft hohes Risiko ein
Wird ein Kredit benötigt, dann verlangen Banken zur Absicherung des Kredites einige Sicherheiten. Ein regelmäßiges Einkommen und ein fester Arbeitsplatz, der schon seit längerer Zeit besteht, zählen dabei zu den Sicherheiten, die in der Regel zuerst abgefragt werden. Je nach Arbeitseinkommen und gewünschter Kredithöhe reichen diese Sicherheiten aber manches Mal nicht aus. Sind keine anderen Vermögenswerte vorhanden, die als Sicherheit dienen können, dann gibt es für den Kreditnehmer noch die Möglichkeit, einen Bürgen einzusetzen.
Ein Bürge sollte dazu über eine gute Bonität verfügen, sodass die Bank diese Bürgschaft als Sicherheit anerkennen kann. Ist das der Fall, dann gelingt es dem Kreditnehmer in vielen Fällen, den Kredit dennoch von der Bank zu erhalten. Jedoch sollte sich der Bürge diese Vorgehensweise genau überlegen. Denn mit einer Bürgschaft geht ein Bürge ein hohes Risiko ein. Kann der Kreditnehmer die Kreditraten nicht mehr bedienen, dann muss der Bürge für die Rückzahlung des Kredites sorgen. Die Bank wird sich in dem Fall einfach an den Bürgen wenden und dieser muss dann für die Schulden aufkommen. Somit ist eine Bürgschaft für den Bürgen nur mit Nachteilen und mit keinerlei Vorteilen verbunden. Eine Bürgschaft sollte deshalb nicht leichtfertig als Freundschaftsdienst eingegangen werden, denn das Risiko ist hoch und kann den Bürgen nicht selten in finanzielle Bedrängnis führen. Selbst dann, wenn er zu Beginn noch sicher ist, dass der Kreditnehmer den Kredit pünktlich zurückzahlen wird, können unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel plötzliche Arbeitslosigkeit, eine Erkrankung oder ein Unfall dazu führen, dass die Kreditraten nicht mehr wie geplant bedient werden können.
Im Zweifelsfall muss er viele Jahre für die Schulden des eigentlichen Kreditnehmers aufkommen und grenzt somit den eigenen finanziellen Spielraum deutlich ein. Deshalb sollte die Übernahme einer Bürgschaft gut überlegt sein. Zugleich gibt es für einen Bürgen durchaus die Möglichkeit, die Haftung zu beschränken, sodass er im Zweifel nicht für alle Schulden aufkommen muss. Das ist zum Beispiel durch eine Beschränkung des Haftungsumfanges möglich. So kann in vielen Fällen eine Haftungshöchstgrenze festgelegt werden, wodurch der Bürge selbst bestimmen kann, für wie viel Geld er im Zweifelsfall bereit ist, aufzukommen. Somit ist es nicht ratsam, direkt einer hundertprozentigen Bürgschaft zuzustimmen, denn oftmals sind Kreditgeber auch zu Verhandlungen bereit und geben sich auch mit einer Höchstbetragsbürgschaft zufrieden. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, die Bürgschaft auf mehrere Personen aufzuteilen. Somit würde der Bürge nur eine Mitbürgschaft eingehen und würde in diesem Fall auch nur für einen Teil des Kredits haften.