Gesetzliches Baudarlehen Sondertilgungsrecht

Wer sich für eine Baufinanzierung interessiert, der sollte zunächst die vorhandenen Angebote ausführlich miteinander vergleichen. Zwar sind die Hypothekenzinsen aktuell auf einem sehr niedrigen Niveau. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass der Kreditnehmer etwas zu verschenken hat. Darüber hinaus ist es bei Hypothekendarlehen natürlich so, dass die Darlehenssumme meistens sehr hoch ist und sich selten unterhalb von 100.000 Euro bewegt.

Auf diese Summe gerechnet bedeutet ein Zinsunterschied von lediglich 0,5 Prozent bereits, dass die Belastung jährlich um 500 Euro höher oder geringer ausfällt. Neben dem Zinssatz gibt es bei einem Baudarlehen aber noch weitere Konditionen, die ebenfalls miteinander verglichen werden sollten. Dazu gehören beispielsweise die Höhe der anfänglichen Tilgung sowohl sowie etwaige Gebühren, die eventuell vom Kreditnehmer zu zahlen sind. Nach wie vor machen viele Darlehensnehmer den Fehler, dass sie sich beim Vergleich fast ausschließlich auf den Effektivzinssatz konzentrieren. Manch andere Konditionen werden in dem Zusammenhang häufig vernachlässigt. Zu den wichtigen Vertragsdetails, die vor der Unterschrift unter den Kreditvertrag auf jeden Fall geklärt werden sollten, gehört beispielsweise auch eine mögliche Sondertilgung. Neben der planmäßigen Tilgung, die im Zuge der monatlichen Kreditraten durchgeführt wird, wünschen sich viele Kreditnehmer eine hohe Flexibilität in der Richtung, als dass zwischenzeitlich auch außerplanmäßige Tilgungen möglich sind. Handelt es sich beim Baukredit um ein variabel verzinsliches Darlehen, stellt dies meistens seitens der Bank überhaupt kein Problem dar. Anders ist die Situation hingegen, falls es sich um ein Darlehen mit Zinsfestschreibung handelt. In diesem Fall wird kaum eine Bank dazu bereit sein, eine außerplanmäßige Tilgung zuzulassen, ohne dass der Kreditnehmer in dem Zusammenhang eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen muss.

Eine solche Entschädigung ist bisher gesetzlich nicht eindeutig geregelt, sodass gerade bei niedrigen Bauzinsen zahlreiche Banken eine sehr hohe Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Der ideale Fall für den Kreditnehmer würde natürlich so aussehen, dass er zwar einen Festzinskredit abschließt, aber trotzdem jedoch die Möglichkeit hat, kostenlose Sondertilgungen zu leisten. Meistens lassen sich die Banken in der Hinsicht durchaus auf Kompromisse ein. Ein solcher Kompromiss könnte beispielsweise so aussehen, dass Sondertilgungen auch bei einem Darlehen mit Zinsfestschreibung grundsätzlich gestattet sind, die Höhe allerdings begrenzt ist. So könnte beispielsweise zwischen Bank und Kunde die Vereinbarung getroffen werden, dass jährlich maximal fünf oder zehn Prozent der noch offenen Restschuld als Sondertilgung gezahlt werden können. Definitiv sollte der Kreditnehmer die Sondertilgungsmöglichkeit nicht unberücksichtigt lassen. Ist nämlich bereits ein größerer Teil des Darlehens getilgt, kann die außerplanmäßige Rückzahlung dazu führen, dass sich das spätere Zinsänderungsrisiko reduziert. Neben dem Zinssatz gibt es sicherlich im Bereich der Sondertilgung den größten Verhandlungsspielraum, den Kunden durchaus nutzen sollten.