Abschlussgebühr bei Kredit und Versicherung
Ebenso wie beim Abschluss eines Bausparvertrages oder zumeist bei der Aufnahme eines Darlehens werden dem Kunden auch beim Abschluss einer Lebensversicherung die entsprechenden Kosten berechnet. Grundsätzlich sind diese zwar bei der Unterschrift des Versicherungsvertrages fällig, in der Praxis erfolgt jedoch die Verrechnung mit den gezahlten Beiträgen. Bei Lebensversicherungen und vergleichbaren Versicherungsprodukten, wozu nicht zuletzt private Rentenversicherungen zählen, ist die Zillmerung der Abschlusskosten üblich. Das Zillmerungsverfahren bedeutet, dass die Abschlussgebühr auf die ersten Jahre der Beitragszahlung für die Lebensversicherung verteilt wird.
Dieses Verfahren bewirkt, dass das Versicherungskonto des Kunden zunächst einen Sollsaldo aufweist und die Versicherung erst nach etwa zwei Jahren einen positiven Rückkaufwert besitzt. Verträge ohne Zillmerung sind grundsätzlich möglich, in diesem Fall wird die Abschussgebühr über die gesamte Laufzeit der Lebens- oder Rentenversicherung verteilt. Versicherungsvertreter bieten nahezu ausschließlich Verträge mit einer Zillmerung an, da nur diese ihnen die Auszahlung der kompletten Provision direkt nach dem Vertragsabschluss bieten. Sachversicherungen werden zumeist ohne Abschlussgebühr angeboten. Die dem Versicherungsunternehmen entstehenden Abschlusskosten fließen in die jährlich zu zahlende Versicherungsprämie ein. Einige Gesellschaften bieten auch Sachversicherungen an, bei welchen der Kunde eine einmalige Abschlussgebühr zahlt. Da die jährliche Versicherungsprämie bei diesen Gesellschaften zumeist deutlich geringer als im Durchschnitt aller Versicherungsunternehmen ausfällt, erscheint die Entscheidung für ein solches Angebot als sinnvoll, wenn der Kunde für einen längeren Zeitraum bei der gewählten Versicherung bleiben möchte. Im Gegensatz zu Lebensversicherung ist die Abschlussgebühr für eine Sachversicherung unmittelbar nach dem Vertragsabschluss zu bezahlen, wenn eine solche vereinbart wurde.
Bei Bausparverträgen wird die Abschlussgebühr eigentlich ebenfalls bei der Vertragsunterzeichnung fällig, in der Realität lässt sich die Bausparkasse diese jedoch nicht direkt bezahlen, sondern verrechnet sie mit den ersten Sparbeiträgen. Üblich ist eine Abschlussgebühr in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme, Beträge bis zu 1,6 Prozent dieses Betrages sind hierbei gerade noch vertretbar. Einige Bausparkassen erstatten die Abschlussgebühr zurück, wenn kein Darlehen beantragt wird. Bei Krediten wird die Abschlussgebühr üblicherweise von der zur Auszahlung gelangenden Summe abgezogen, so dass der Kreditnehmer das komplette Darlehen tilgen muss, aber nur den um die genannte Gebühr reduzierten Betrag zur freien Verfügung erhält. Bei der Berechnung des Kreditbedarfs muss die Abschlussgebühr berücksichtigt werden, damit nicht eine zu geringe Kreditsumme beantragt wird. Die Berechnung der Gebühr ist nur zulässig, wenn der Kreditvertrag tatsächlich abgeschlossen wird, die Erhebung einer auch bei Ablehnung des Antrages zu zahlenden Bearbeitungsgebühr ist unzulässig. Inzwischen werden vermehrt Kredite ohne Abschlussgebühr angeboten, bei welchen im Einzelfall zu prüfen ist, ob diese einen wirklich günstigen effektiven Jahreszins aufweisen.