Repair-Entgelt als Sondergebühr

Heutzutage gehört es im Bereich des Zahlungsverkehrs bereits zur Normalität, dass man auch hin und wieder eine Überweisung auf ein Konto im Ausland vornimmt. Sicherlich ist auch der grenzüberschreitende Markt ein Grund dafür, vor allem im Raum der EU. Kauft man beispielsweise in einem Online Shop etwas ein, der im Ausland ansässig ist, so wird oftmals per Auslandsüberweisung bezahlt. Vom grundsätzlichen Ablauf her gibt es kaum noch Unterschiede zwischen einer Inlands- und einer Auslandsüberweisung.

In beiden Fällen gibt es bestimmte Anforderungen an die Daten, welche der jeweilige Überweisungsauftrag beinhalten muss und sowohl die Inlands- als auch die Auslandsüberweisung kann auch online vorgenommen werden. Einen Unterschied zwischen beiden Überweisungsvarianten gibt es aber doch, nämlich die verschiedenen Angaben über den Empfänger, die auf der Überweisung enthalten sein müssen. Bei der Inlandsüberweisung ist es so, dass der Name des Empfängers, dessen Kontonummer und die Bankleitzahl genannt werden müssen. Wird hingegen eine Auslandsüberweisung veranlasst, zum Beispiel um eine EU-Standardüberweisung, so ist zwar auch der Name des Empfängers anzugeben, aber statt der Kontonummer und der Bankleitzahl des Empfänger müssen der BIC- bzw. SWIFT-Code und der IBAN des Empfängers bzw. der Empfängerbank genannt werden. Der BIC-Code ist eine Buchstabenkombination, durch die jede Bank auf der Welt eindeutig identifiziert werden kann und der IBAN ist im Prinzip eine Zahlenkombination, welche die Kontonummer und die Bankleitzahl des Empfängers beinhaltet.

Interessant wird es nun, wenn es um die Gebühren einer Auslandsüberweisung geht. Bei einer Überweisung in Fremdwährung fallen stets noch besondere Gebühren für die Währungsumrechnung an. Bei der EU-Standardüberweisung in Euro ist das nicht der Fall. Denn diese EU-Überweisung darf nicht teurer sein als die normale Überweisung auf ein inländisches Konto. Dennoch können auch in diesem Fall noch besondere Gebühren anfallen, nämlich das so genannte Repair-Entgelt. Und zwar werden diese Gebühren dem Kunden dann in Rechnung gestellt, wenn eine der zuvor angesprochenen Angaben auf der Überweisung fehlen oder fehlerhaft sind. Sind also zum Beispiel statt dem IBAN nur die Kontonummer oder die Bankleitzahl vorhanden, so muss die ausführende Bank den IBAN ermitteln, damit die Überweisung dann auch tatsächlich ausgeführt werden kann. Da es sich hier um einen Sonderservice der Bank handelt, denn natürlich ist der Kunde grundsätzlich dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass alle Angaben auf der Überweisung vollständig und korrekt sind, nehmen die Banken für diesen Extraservice auch Gebühren. Je nach Bank können das bis zu 25 Euro sein, sodass man schon darauf achten sollte, dass man BIC-Code und IBAN auf einer Überweisung ins Ausland im Auftrag nennt, da ansonsten das Repair-Entgelt anfällt.