Mietkauf bei einer Wohnung

„Warum jahrelang Miete zahlen, wenn man für das gleiche Geld ein Eigenheim erwerben kann?“ Mit Sätzen wie diesen hat sich der Mietkauf zurück in das Bewusstsein der Verbraucher geschlichen, nachdem er in den Siebzigern schon einmal in Mode war. Ob es sich bei dem Mietkauf nun um ein Haus oder um eine Wohnung handelt, ist irrelevant, denn das Grundprinzip bleibt gleich: die Miete, die der Mieter bzw. Käufer monatlich leistet, wird gleichzeitig als Rate angesehen, die vom noch zu zahlenden Gesamtwert der Immobilie abgezogen wird. Vertraglich wird eine Frist festgelegt, in der der Mietkäufer die vereinbarten Raten leistet. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Restschuld in einer großen Schlussrate abgelöst.

Da sich besonders Wohnungsgenossenschaften, Bauträger und Makler mit ihren Angeboten zu Mietkäufen vor allem an junge Familien, Selbständige und Freiberufler wenden, warnen Verbraucherschützer immer deutlicher vor den Gefahren und Risiken, die der Mietkauf inne hat, von vielen jedoch nicht erkannt wird: die Miete bzw. Rate ist oft deutlich höher als in vergleichbaren Objekten, die allein zur Vermietung freigegeben sind, außerdem müssen die Schuldner die doppelte monatliche Belastung durch die hohe Schlussrate mit einkalkulieren. Ohne ausreichendem Eigenkapital und einer strikten Finanzplanung ist ein Mietkauf nicht anzuraten.