Wer wird in Steuerklasse 4 besteuert?
Das Steuersystem in Deutschland kennt insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen. Sie sind maßgeblich für die Höhe der zu zahlenden Lohnsteuern sowie der Kirchensteuern und des Solidaritätszuschlages verantwortlich. Die Steuerklasse vier ist dabei die Steuerklasse, die für verheiratete Ehepaare angewendet wird, wenn beide Partner einkommenssteuerpflichtig sind. Sie kann erstmals im Jahr der Eheschließung genutzt werden und wird auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.
Grundsätzlich unterscheidet sich die Steuerbelastung der Steuerklasse vier kaum von der der Steuerklasse eins, die bei Ledigen sowie dauernd getrennt lebenden Ehegatten angewendet wird. Hierbei sind sowohl der Grundfreibetrag als auch der Arbeitnehmerpauschbetrag identisch. Allerdings haben Ehepaare die Möglichkeit zu prüfen, ob die Lohnsteuerklasse vier für sie die Richtige ist. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn beide Ehepartner ein in etwa gleich hohes monatliches Bruttoeinkommen erzielen. Erzielt ein Partner jedoch ein deutlich höheres Einkommen oder bezieht einer der Ehegatten kein eigenes Einkommen, etwa aufgrund der Kindererziehung, hat der Staat die Möglichkeit der Lohnsteuerkombination drei/fünf geschaffen. Hierbei nutzt der Partner mit dem höheren Einkommen die Lohnsteuerklasse drei und bezahlt somit deutlich weniger Lohnsteuer. Der Partner mit dem geringeren Einkommen hingegen nutzt die Steuerklasse fünf. Sein prozentualer Lohnsteueranteil ist somit erhöht, wobei dies aufgrund des niedrigen Einkommens kaum ins Gewicht fällt. Das Familiennettoeinkommen steigt somit an.
Ob für Ehepaare die Lohnsteuerklasse vier oder aber die Kombination drei/fünf angewendet wird, sollte mit einem Steuerberater besprochen werden. Nur er kann ermitteln, ob und in welchem Umfang die Wahl der Steuerklasse ausschlaggebend ist. Wer keinen Steuerberater in Anspruch nehmen möchte, kann auch im Internet Programme zu dieser Berechnung finden.
