Wer wird in Steuerklasse 5 besteuert?
Von den sechs in Deutschland vorhandenen Lohnsteuerklassen können insgesamt drei von Ehepaaren genutzt werden. Welche Lohnsteuerklasse im Einzelnen angewendet wird, ist maßgeblich vom Bruttoeinkommen der Personen ausschlaggebend. So nutzen Ehepaare mit annähernd gleichem Bruttoeinkommen in der Regel die Steuerklasse vier, deren Lohnsteuerbelastung mit der der Steuerklasse eins vergleichbar ist.
Paare hingegen, bei denen einer ein deutlich höheres Einkommen als der andere bezieht (weil sich dieser zum Beispiel um die Erziehung der Kinder kümmert und nur in Teilzeit beschäftigt ist), wenden meist die Steuerklassenkombination drei/fünf an. Die Nutzung der Steuerklasse fünf ist allerdings nur dann gegeben, wenn der andere Partner die Steuerklasse drei nutzt. Der Wechsel der Steuerklasse muss hierbei von beiden Partnern gemeinschaftlich erfolgen, denn nur dann ist die Eintragung möglich. Die Steuerklasse fünf ist hierbei für denjenigen Partner interessant, der über das deutlich geringere Einkommen verfügt. Im Rahmen des Steuerabzugs ist hierbei der Lohnsteuerbetrag im Verhältnis zum Einkommen deutlich erhöht, das Nettoeinkommen sinkt also. Demgegenüber steht jedoch ein deutlich gesenkter Lohnsteuerbetrag beim anderen Ehegatten, dessen Einkommen höher ist.
Im Verhältnis zu seinem Bruttoverdienst muss dieser demnach weniger Lohnsteuer bezahlen, so dass sein Nettoeinkommen stark steigt. Rechnet man beide Nettogehälter nun zusammen stellt man fest, dass die Summe der Einkommen höher ist, wodurch die Liquidität im Monat erhöht ist. Ob für Ehepaare die Nutzung der Steuerklasse vier oder aber die Kombination drei/fünf s innvoll ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Hilfe bieten hier der Steuerberater oder Lohnsteuerprogramme im Internet. Wird die Lohnsteuerkombination drei/fünf genutzt, müssen die Steuerpflichtigen am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. So will der Staat prüfen, ob die Entlastung über die Steuerklasse drei nach wie vor möglich ist. Nicht selten kommt es bei dieser Lohnsteuerkombination daher zu Steuernachzahlungen und sogar zu Vorauszahlungen im nächsten Jahr.