Arbeitnehmersparzulage in Fonds anlegen

Sparer erhalten in Deutschland zwar keine sehr großen finanziellen Förderungen durch den Staat, aber ein wenig Unterstützung gibt es doch. Abgesehen von der Riester-Rente, die derzeit wohl die größte Unterstützung für Sparer darstellt, solange mit dem Ziel des Aufbaus der privaten Altersvorsorge gespart wird, gibt es noch einige „kleinere“ Förderungen. Zu diesen „kleineren“ Förderungen gehört neben der Wohnungsbauprämie, die allerdings nur im Zusammenhang mit einem später geplanten Immobilienkauf oder Immobilienbau gezahlt wird, vor allem die sogenannte Arbeitnehmersparzulage.

Die Arbeitnehmersparzulage erhalten, wie der Name bereits zu erkennen gibt, ausschließlich abhängig beschäftigte Personen. Und zwar wird die Zulage nicht „einfach so“ gezahlt, sondern nur unter der Voraussetzung, dass der Sparer vermögenswirksame Leistungen in einen Sparvertrag fließen lässt. Es gibt auch heute noch viele Arbeitgeber, die sogar dazu bereit sind, sich an diesen VL-Leistungen zu beteiligen. Für das Anrecht auf die Arbeitnehmersparzulage ist es allerdings nicht von Bedeutung, wer die VL-Raten letztendlich in den Sparvertrag einzahlt. Viel wichtiger ist hingegen, dass der Sparer ein gewisses Einkommen nicht überschreitet. Denn die Arbeitnehmersparzulage wird nur dann gezahlt, falls das Jahreseinkommen (zu versteuerndes Einkommen) nicht mehr als 20.000 Euro beträgt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die VL-Leistungen nicht in jede beliebige Art von Sparvertrag fließen dürfen, falls der Sparer die Arbeitnehmersparzulage erhalten möchte. Derzeit ist im Grunde nur noch ein Bausparvertrag oder alternativ auch ein Fondssparplan zulässig. Früher konnten die Beträge auch noch in einen Banksparplan fließen, was jedoch inzwischen nicht mehr möglich ist. Allerdings kann die Arbeitnehmersparzulage auch genutzt werden, um ein Darlehen zu tilgen bzw. zur Tilgung beizutragen, welches zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie dient.

Viele Sparer entscheiden sich für einen Fondssparplan, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. In diesem Fall beträgt die Sparzulage 20 Prozent. Allerdings wird diese Zulage von 20 Prozent keineswegs auf den gesamten Sparbeitrag gezahlt, der in einem Jahr in den Fondssparplan fließt. Stattdessen bezieht sich der Prozentsatz nur auf die eingezahlten VL-Leistungen, und zwar mit einer Obergrenze von 400 Euro im Jahr. Effektiv erhält der Sparer somit eine jährliche Arbeitnehmersparzulage von maximal 80 Euro. Von den möglichen Varianten gilt das Investment in Fonds übrigens am rentabelsten. Nicht wenige Fondsgesellschaften geben nämlich im Bereich der Aktienfonds an, dass der durchschnittliche Ertrag im Jahr zwischen sieben und acht Prozent beträgt. Beim Bausparvertrag kann man derzeit kaum mit einer Rendite von mehr als drei Prozent rechnen. Auf der anderen Seite erwirbt der Bausparer aber natürlich auch das Recht auf ein sehr preiswertes Bauspardarlehen. Dies ist jedoch nur dann interessant, wenn der Sparer später einmal Immobilieneigentum erwerben möchte.