Zulagen über die Eigenheimrente erhalten
Schon seit Jahren fördert der deutsche Staat Sparer, die sich zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge entschlossen haben, und zwar im Zuge der Riester-Förderung. Wer sich für einen Riester-Vertrag entscheidet, der kann im besten Fall eine jährliche Grundzulage von 154 Euro erhalten. Darüber hinaus können noch 185 bis 300 Euro je Kind und Jahr dazu kommen. Es gibt bestimmte Vorgaben, welche Sparformen für die Riester-Förderung genutzt werden dürfen. Darunter fallen in erster Linie der Banksparplan, der Fondssparplan und die private Rentenversicherung.
Darüber hinaus kann der Verbraucher auch das so genannte Wohnriester nutzen, was eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Eigenheimrente ist. Beim Wohnriester steht das eigene Wohneigentum im Mittelpunkt der privaten Altersvorsorge, denn die eigene Immobilie ist die Basis für die spätere Rente, weshalb auch von der Eigenheimrente gesprochen wird. Mit der Eigenheimrente ist im Prinzip gemeint, dass das vorhandene Eigenheim quasi wie eine private Zusatzrente zu werten ist. Zwar kann der Eigentümer keine direkten Zahlungen aus dem Eigenheimbesitz heraus erhalten, aber dafür fallen keine Mietkosten an. Und der „Wegfall“ der Mietkosten führt natürlich dazu, dass ein größerer Teil des Einkommens frei verfügbar ist. Es gibt in erster Linie zwei Möglichkeiten, wie Verbraucher das Wohnriester bzw. die Eigenheimrente nutzen können. Die erste dieser zwei Möglichkeiten besteht darin, einen „normalen“ Riester-Vertrag zu nutzen.
Dazu gehören übrigens auch bestimmte Bausparverträge, die natürlich gerne im Zusammenhang mit dem eigenen Wohneigentum genutzt werden. Normalerweise dürfen die Riester-Verträge nicht vor der vereinbarten Fälligkeit aufgelöst werden. Wohnriester stellt in dem Zusammenhang eine Ausnahme dar. Denn falls das Guthaben, welches sich im Zuge des Riester-Vertrages bereits angesammelt hat, zur Tilgung eines Hypothekendarlehens genutzt wird, welches seinerseits zur Finanzierung eines Eigenheims dient, kann das Guthaben „unschädlich“ verfügt werden. Der Sparer kann also das angesparte Guthaben zur Darlehenstilgung nutzen und anschließend wie zuvor weiter sparen. Der zweite Weg, wie die Förderung verwendet werden kann, ist noch etwas direkter. Die Riester-Zulagen, also die Grundzulage und eventuelle Kinderzulagen, können nämlich auch direkt in die Tilgung eines Immobilienkredites einfließen. In diesem Fall muss also zuvor kein Riester-Vertrag in Form eines Sparvertrages abgeschlossen werden, da das Sparen dem Aufbau der Eigenheimrente dient.