Abfragegebühren zu Schufa und Verbraucherauskunft

Bei den meisten Vertragsabschlüssen sowie bei der Beantragung von Kundenkarten mit Zahlfunktion sowie bei der Eröffnung eines Girokontos ist ebenso wie bei der Beantragung der meisten Kredite die Einwilligung in eine Schufa-Anfrage erforderlich. In der Realität verzichten einige Händler durchaus in Einzelfällen auf das Stellen der Anfrage und sparen auf diese Weise die Abfragegebühr.

Wenn der potentielle Kunde allerdings die Einwilligung in die Schufa-Abfrage verweigert, lehnen sie in der Regel den Vertrag ab, da diese Weigerung als Bestätigung einer negativen Schufa-Auskunft interpretiert werden kann. Die Gründe für den Verzicht auf eine Bonitätsauskunft sind vielfältig. Wenn Bestandskunden bislang immer unmittelbar nach dem Erhalt der Ware gezahlt haben und erstmals eine Ratenzahlung beantragen, sind die im Unternehmen vorhandenen Daten über das Zahlungsverhalten des Kunden ausreichend aussagekräftig für die Genehmigung oder Ablehnung des Kundenwunsches. Ein großer Essener Stromanbieter akzeptiert Sonderverträge von Bestandskunden in der Grundversorgung, wenn diese bislang regelmäßig bezahlt hatten. Die bei Kunden im Fremdgebiet eigentlich vorgesehene externe Bonitätsprüfung hatte das Unternehmen von Dezember bis Februar ausgesetzt, da eine Werbekampagne einen unerwartet hohen Erfolg zeitigte und die eigentlich mit dem Einholen der Bonitätsauskunft befassten Mitarbeiter dringend in der eigentlichen Vertragsbearbeitung benötigt wurden. Die Abfragekosten trägt in der Regel das Unternehmen, welches sich durch das Einholen der Bonitätsauskunft vor Forderungsausfällen schützen möchte. Natürlich werden die entsprechenden Kosten bei der Preiskalkulation berücksichtigt und auf diese Weise letztendlich vom Verbraucher bezahlt. Die Schufa verlangte bislang sowohl für eine Selbstauskunft als auch für eine Verbraucherauskunft 7,80 €.

Da auf Grund einer Gesetzesänderung eine Selbstauskunft im Kalenderjahr unentgeltlich erfolgen muss, hat das Unternehmen die Gebühren für eine Verbraucherauskunft auf 18,50 € deutlich erhöht. Diesen Betrag zahlen allerdings fast nur Verbraucher, welche eine solche Auskunft zur Vorlage bei einem neuen Vermieter oder einem Händler selbst anfordern. Die Schufa gewährt ihren Partnerunternehmen sehr hohe Rabatte, wenn diese zahlreiche Anfragen stellen. Bei einem geringeren Anfragevolumen günstiger ist Supercheck, wo die normale Bonitätsauskunft über einen privaten Verbraucher lediglich eine Abfragegebühr von 4,90 Euro kostet. Wesentlich kostspieliger sind Bonitätsauskünfte über potentielle gewerbliche Kunden. Das Unternehmen Supercheck berechnet für diesen Service Abfrageentgelte von 27,00 Euro für eine einfache Bonitätsabfrage eines Vertragspartners mit Firmensitz in Deutschland und bis zu mehr als 190 Euro für eine ausführliche Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines ausländischen Unternehmens.