Abgeltungssteuer 2009 auf Zinsen, Fonds, Zertifikate, …

Mit dem 01.01.2009 gilt die neue Abgeltungssteuer als verbindlich eingeführt. Mit einem pauschalen Zinssatz von 25% werden unter anderem Sparzinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds und sonstigen Anlageformen wie Bundesschatzbriefen oder Zertifikaten besteuert. Hintergrund dieses Gesetzes zur Einführung der Abgeltungssteuer liegt zum einen in der scheinbaren Vereinfachung des ganzen Verfahrens der Angaben zu Kapitalerträgen in der jährlichen Steuererklärung.

Praktisch schwer realisierbare Kontrollfunktionen der jeweils zuständigen Finanzbehörden sind auf die Banken und Kreditinstitute verlagert worden, mit der Maßgabe sämtlich anfallende Beträge resultierend aus der Abgeltungssteuer direkt an den Fiskus abzuführen. Kapitalerträge unter 801€ / 1602€ ledige / verheiratete fallen dann unter den Sparerfreibetrag, sind zumindest noch unberührt und somit steuerbefreit. Erwähnenswert hierbei ist die Tatsache das Gewinne aus Immobiliengeschäften unter Berücksichtigung eventuell auferlegter Sperrfristen nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Unter Berücksichtigung das neben der Abgeltungssteuer noch Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer fällig werden, so bewegt man sich schon annähernd an eine Steuerlast von nahezu 30%.

Hauptleidtragende sind fast ausnahmslos langfristig denkende Kapitalanleger. Unterstellt man einen Inflationsbedingten Verlust an Wertzuwachs, so bleiben dem Anleger nach einer Anlagedauer von 20 Jahren nach Steuern vielleicht noch 20% reale Rendite. Da noch Anlagefreudige Kapitalgeber hinter dem Ofen hervor zu locken, wird ein wahrlich schweres Unterfangen …