Aufgeschobene Rente sicherste Altersvorsorge

Die aufgeschobene Rente in der privaten Rentenversicherung ist eine von zwei möglichen Formen der Ansparung von Kapital. Bei der aufgeschobenen Rente wird das Kapital innerhalb eines vorab festgelegten Zeitraums in Form von regelmäßigen Beitragszahlungen angespart. Von diesem Modus unterscheidet sich die zweite Form der Sofortrente durch einen Verzicht auf die Aufschubphase. Stattdessen erfolgt die Zahlung in Form eines größeren Einmalbetrages.

Der Kapitalwert bei der aufgeschobenen Rente wird bis zum Beginn der Rente oder aber bis zu einem vorab vereinbarten Zeitpunkt (zum Beispiel Frührente) angespart. In der Regel kann die spätere Auszahlung entweder in Form einer Kapitalauszahlung oder aber als lebenslange Rente mit monatlichen Auszahlungen erfolgen. Der zeitliche Rahmen in dem der Versicherungsnehmer seine Beiträge einzahlt, wird als Ansparphase oder Aufschubphase bezeichnet. Im Rahmen der individuellen Vertragsvereinbarungen kann ein Kapitalschutz ebenso vereinbart werden, wie eine Rentengarantiezeit. Beim Kapitalschutz wird im Falle des Todes des Versicherungsnehmers das Kapital an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Bei der Option der Rentengarantiezeit enden die monatlichen Zahlungen mit dem Tod des Versicherten. Wurde eine Kapitalauszahlung im Sinne eines einmaligen Betrages vertraglich vereinbart, endet das Versicherungsverhältnis zwischen Versicherung und Versichertem mit dem Zeitpunkt der Auszahlung. Der Gewinn aus dem Kapital ist grundsätzlich zu versteuern. Bei Personen unter 60 Jahren muss der Gewinn komplett versteuert werden, bei jenen über 60 Jahren nur zur Hälfte. Im Falle einer lebenslangen Auszahlung der Rente gilt die Ertragsanteilbesteuerung. Für den Abschluss einer aufgeschobenen Rente innerhalb der privaten Rentenversicherung ist keine vorherige Gesundheitsprüfung erforderlich. Ausnahmen bestehen, wenn Zusatzversicherungen mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Dazu gehören zum Beispiel die Hinterbliebenenrente oder die Berufsunfähigkeit. Im Gegensatz zur Sofortrente, die ältere Personen anspricht, weil unmittelbar nach Zahlung des Einmalbetrages die Auszahlung der Rentenbeträge beginnt, wendet sich das Modell der aufgeschobenen Rente vor allem an jüngere Menschen, da bereits mit regelmäßigen kleinen Zahlungen über einen langen Zeitraum ein einträgliches Kapital erwirtschaftet werden kann. Hinsichtlich der Zinsen garantieren die privaten Rentenversicherer derzeit eine Mindestverzinsung der investierten Sparanteile in einer Höhe von 2,5 Prozent. Zusätzlich zur garantierten Mindestverzinsung gibt es die Überschussbeteiligung. Bei dieser kann man zur Zeit mit einer Verzinsung der Sparanteile von etwa 6 Prozent rechnen. Die aufgeschobene Rente im Rahmen der privaten Rentenversicherung gilt als eine der sichersten Kapitalanlagen überhaupt. Die Versicherungen werden seitens des Gesetzgebers verpflichtet, die Gelder ausschließlich äußerst vorsichtig anzulegen. Die Gelder sind sehr weit gestreut und zu einem Großteil in fest verzinslichen Wertpapieren angelegt. Aktienfonds sind nur in begrenzter Anzahl zulässig. Alle Rentenversicherer werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und hinsichtlich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben genauestens überprüft.