Auslandsschutz bei der Privathaftpflicht
Die meisten Bürger sind mittlerweile unter anderem auch durch eine private Haftpflichtversicherung geschützt. Die Privathaftpflichtversicherung gehört definitiv zu den Versicherungsarten, die sowohl Experten als auch Verbraucherschützer jedem Bürger in Deutschland empfehlen. Denn das Risiko, dass durch einen vom Versicherten verursachten Schaden eine sehr hohe Summe erreichen kann, ist einfach zu groß. Denn ohne Haftpflichtschutz müsste der Verbraucher diesen Schaden aus eigener Tasche bezahlen, was in vielen Fällen sogar dazu führen kann, dass man wirtschaftlich ruiniert ist.
Was den Schutz als solchen angeht, ist es darüber hinaus wichtig, beim Abschluss des Vertrages auf einige Punkte zu achten. So sollte zunächst einmal davon ausgegangen werden, dass die Privathaftpflichtversicherung in erster Linie im Inland einen guten Schutz bietet. Ob dieser Schutz sich jedoch auch auf das Ausland erstreckt, sollte auf jeden Fall im Einzelfall geklärt werden. Zwar werben die meisten Versicherer damit, dass der Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland gilt, aber dennoch kann es auch hier zu Einschränkungen bezüglich der Leistungen kommen. So ist es bei einigen Versicherungen so, dass der Schutz sich im Bereich der Haftpflichtversicherung nur auf das europäische Ausland erstreckt. Wer also zum Beispiel öfter außerhalb Europas Urlaub macht, sollte sich auf jeden Fall um eine Haftpflichtversicherung kümmern, die weltweit gültig ist. In dem Zusammenhang ist dennoch zu beachten, ob die Leistungen außerhalb Deutschlands wirklich im Detail genauso sind wie innerhalb Deutschlands. Gerade was den Aufenthalt im Ausland angeht, gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt zu beachten. Und zwar ist es im Ausland so, dass viele Bürger dort keine Privathaftpflichtversicherung haben.
Dies trifft besonders für einige Länder zu, da eine solche Versicherung dort mitunter gar nicht bekannt ist. Welche Konsequenzen dies für den deutschen Verbraucher haben kann, lässt sich an einem Beispiel gut verdeutlichen. Falls sich im Ausland zum Beispiel ein Unfall ereignet, der nicht von Ihnen, sondern von einem Fußgänger verursacht wurde, so würde hierzulande dessen Haftpflichtversicherung für die Regulierung des Schadens aufkommen. Falls dieser Fußgänger nun keine Privathaftpflichtversicherung besitzt, müsste er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen, was in vielen Fällen nicht möglich ist. Letztendlich wäre die Situation also so, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben würden, obwohl Sie den Unfall gar nicht verursacht haben. Aus dem Grund ist es wichtig, dass Sie bei Abschluss Ihrer privaten Haftpflichtversicherung darauf achten, dass auch eine sogenannte Ausfallversicherung integriert ist. Diese Ausfallversicherung übernimmt immer dann die Schadensregulierung, wenn ein Fremder den Schaden verursacht hat, dieser jedoch keine Haftpflichtversicherung besitzt und den Schaden somit nicht regulieren kann.