Effektivverzinsung als Berechnungsgrundlage
Heute gibt es sowohl bei den Geldanlagen als auch bei den Darlehen, die von vielen Banken angeboten werden, eine recht große Auswahl. Der Kunde sollte daher die Gelegenheit wahrnehmen, sich zunächst durch einen Angebotsvergleich zu informieren, bei welcher Bank er die besten Konditionen vorfinden kann. Eine wichtige Grundlage dafür, dass man die verschiedenen Angebote überhaupt miteinander vergleichen kann, ist die Angabe der Effektivzinsen.
Sowohl beim Kredit als auch bei den verzinslichen Anlageprodukten ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, der alle Kosten des Produktes beinhaltet. Dabei ist es ganz wichtig, dass man den Unterschied zwischen diesem Effektivzinssatz und dem Nominalzinssatz kennt, den die meisten Banken ebenfalls im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Angebot nennen. Allerdings beinhaltet der Nominalzinssatz eben keinerlei Kosten, sodass seine Aussagekraft im Vergleich der Angebote vergleichsweise gering ist. Beim Effektivzinssatz ist das anders, denn dieser Zinssatz enthält alle Kosten, die mit dem Kredit oder der gewählten Geldanlage verbunden sind. Im Kreditbereich wird darüber hinaus auch die Tilgungsverrechnung mit einbezogen, sodass insgesamt sowohl alle direkten als auch alle indirekten Kosten des Kredites in der Effektivverzinsung enthalten sind. Vor allem aufgrund der Effektivzinsen ist es den Kreditnehmern heutzutage möglich, die verschiedenen Kreditangebote schnell und effizient miteinander zu vergleichen. Alleine mit dem Nominalzinssatz wäre das nicht möglich, denn hier kann es durchaus vorkommen, dass ein Kredit mit einer geringeren Nominalverzinsung als ein anderes Darlehen dennoch in der Summe für den Kunden „teurer“ ist, weil zum Beispiel noch Gebühren hinzukommen.
Bei der Angabe des Effektivzinssatzes kann so etwas nicht passieren, da bereits sämtliche Kosten enthalten sind. Nicht nur im Kreditbereich ist der Effektivzinssatz ein sehr wichtiger Wert, sondern auch bei verzinslichen Geldanlagen stellt die Effektivverzinsung die Grundlage für einen effektiven Vergleich zwischen den Produkten dar. Im Anlagebereich ist die Effektivverzinsung gleichbedeutend mit der Rendite einer verzinslichen Anleihe. Auch im Anlagebereich würde die Angabe der Nominalzinsen alleine nicht ausreichend sein, weil auch bei Geldanlagen nicht selten noch Gebühren zu beachten sind, welche die Rendite der Anlage verringern. Wird zum Beispiel bei einem Anlageprodukt ein Nominalzins von 4,5 Prozent angegeben, fallen jedoch im Zuge der Anlage noch 1,5 Prozent an Gebühren an, so läge die effektive Verzinsung des Kapitals nur noch bei drei Prozent, was gleichzeitig auch die Rendite wäre. Dieses Beispiel macht deutlich, dass auch bei verzinslichen Anlageprodukten stets auf die Angabe der Effektivverzinsung geachtet werden sollte, zumindest wenn mit der Anlage auch Kosten verbunden sind.