Einen Schufaeintrag entfernen lassen
Die Schufa ist schon seit vielen Jahren die wichtigste Informationsquelle für Banken wenn es darum geht, die Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Kunden zu beurteilen. Dieses geschieht anhand der in der Schufa gespeicherten Informationen und mittlerweile gibt das Schufa-Scoring zudem auf einen Blick eine Information darüber, wie die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Person einzustufen ist. Sollten negative Merkmale in der Schufa gespeichert sein, wie zum Beispiel ein Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Haftbefehl, Eidesstattliche Versicherung oder auch unerledigte Kredite, dann bedeutet das meistens, dass der Kunde keinen Kredit erhalten wird. Es treten bei negativen Schufaeinträgen aber nicht nur Probleme beim Erhalt von möglichen Darlehen auf, sondern auch Telekommunikationsunternehmen und Mobilfunkunternehmen nutzen die Schufa als Auskunft, sodass es sein kann, dass bei negativen Einträgen nicht einmal ein Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag geschlossen werden kann.
Aufgrund dieser großen Bedeutung der Schufa als Aukunftsdatei sollte jeder Verbraucher bestrebt sein, keine negativen Einträge in der Schufa zu haben, was vor allen Dingen auch beinhaltet, dass veraltete Einträge gelöscht werden und auch fehlerhafte gespeicherte Daten entfernt werden. Es ist auf verschiedene Weisen möglich, einen Schufaeintrag entfernen zu lassen und die jeweilige Vorgehensweise hängt davon ab, ob es sich um einen berechtigten, erledigten oder falschen Eintrag handelt. Ist der Grund für den Schufa-Eintrag nicht mehr gegeben, beispielsweise ein erledigter Kredit oder ein bereits aufgelöstes Girokonto, dann ist es die Aufgabe der Bank, die den Schufaeintrag entfernen lassen muss, denn die Schufa selber kann dieses natürlich nicht tun. Versäumt die Bank diese Veranlassung, kann der betroffene Kunde selber die Entfernung beantragen, allerdings muss hierzu die Zustimmung des Eintragenden (Bank) vorliegen.
Einige Einträge werden übrigens automatisch nach zwei oder drei Jahren aus der Schufa gelöscht, sodass sich hier niemand darum kümmern muss, den Schufaeintrag entfernen zu lassen. Etwas komplizierter kann es werden, wenn unberechtigte, also fehlerhafte Einträge in der Schufa vorhanden sind. Nach aktuellen Statistiken sind erschreckender Weise bei jedem dritten Verbraucher, dessen Daten in der Schufa gespeichert sind, fehlerhafte Daten in der einen oder anderen Art enthalten. Falls es sich dabei sogar um fehlerhafte und falsche Negativmerkmale handelt, ist das natürlich sehr ärgerlich und kann greifbare Schäden verursachen. In solch einem Fall sollte man sich als Opfer des falschen Eintrages zunächst einmal über eine Selbstauskunft bei der Schufa erkundigen, was genau für ein Eintrag vorhanden ist und wer diesen veranlasst hat. Im nächsten Schritt muss man sich dann an den Eintragenden wenden und, notfalls mit rechtlichen Mitteln, erreichen, dass dieser die Löschung des unberechtigten Eintrages veranlasst und dieser Schufaeintrag somit entfernt wird.