Fördermittel in Form von Wohnriester nutzen

In einigen Bereichen können die Bürger hierzulande Fördermittel erhalten, die sich von der Form her deutlich unterscheiden können. Ein sehr bekanntes Fördermittel wird im Bereich der privaten Altersvorsorge eingesetzt und als Riester-Rente bezeichnet. Im Zuge der Riester-Rente können diejenigen Bürger Zulagen erhalten, die sich dafür entschieden haben, auch auf privater Basis etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.

Viele Millionen Bürger haben sich daher in der Vergangenheit schon dafür entschieden, einen sogenannten Riester-Vertrag abzuschließen. Es handelt sich dabei um einen Sparvertrag, der in verschiedenen Versionen angeboten wird, zum Beispiel als Fondssparplan oder auch als private Rentenversicherung. Seit einigen Jahren gibt es in dem Zusammenhang noch eine weitere Förderung, die umgangssprachlich als Wohnriester bezeichnet wird, fachlich korrekt jedoch Eigenheimrente heißt. Fördermittel in Form von Wohnriester können in der Praxis auf zweierlei Art und Weise genutzt werden. Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit, dass der Förderberechtigte die Riester-Zulagen, also die Grundzulage sowie eine Kinderzulage, die eventuell auch gezahlt wird, in einen ganz normalen Riester-Vertrag fließen lässt. Dabei kann es sich um einen Fondssparplan, einen Banksparplan, eine private Rentenversicherung oder auch um einen Bausparvertrag handeln. Der Bausparvertrag muss jedoch ein spezieller Riester-Bausparvertrag sein. Normalerweise dürfen die Guthaben aus diesen Verträgen nicht vor Fälligkeit verfügt werden, weil der Sparer sonst alle erhaltenen Zulagen wieder zurückzahlen müsste.

Beim Wohnriester ist das jedoch anders, denn der Sparer kann die Guthaben verwenden, um ein Immobiliendarlehen zu tilgen. Voraussetzung ist nur, dass dieses Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie verwendet worden ist, die der Sparer privat nutzt, um darin zu wohnen. Da es beim Wohnriester bzw. bei der Eigenheimrente vorrangig darum geht, die Immobilie als mögliche Altersvorsorge zu fördern, können die Fördermittel in Form der Zulagen auch direkt zur Tilgung des Immobilienkredites aufgenommen werden. Diese Form der Verwendung ist im Grunde auch die direkteste, wenn es um die Förderung des privaten Wohneigentums geht. Die jährlichen Zulagen würden in diesem Fall einen Teil der regelmäßigen Darlehenstilgung darstellen, was insofern unproblematisch ist, als dass sich die Höhe der Förderung nicht ändert. Daher kann jedes Jahr der gleiche Betrag einkalkuliert werden, der zur Tilgung genutzt werden kann. Für welche Form der Fördermittelverwendung sich der Verbraucher entscheidet, ist ihm vom Grundsatz her selbst überlassen.