Geldanlage in forderungsberechtigte Anleihen
Im Finanzbereich hört man hin und wieder die Bezeichnung forderungsberechtigte Anleihe. Dabei ist forderungsberechtigt in dem Sinne nicht etwa eine besondere Eigenschaft von bestimmten Anleihen, wie beispielsweise festverzinsliche oder börsengehandelte Anleihen, sondern jedes Rentenpapier ist automatisch eine forderungsberechtigte Anleihe. Es wird damit eines der Hauptmerkmale einer jeden Anleihe gekennzeichnet, nämlich dass der Inhaber dieses Wertpapiers eine bestimmte Forderung hat, die er natürlich auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen kann.
Eine forderungsberechtigte Anleihe ist also keine besondere Form von Rentenpapier, sondern durch diese Bezeichnung wird die generelle rechtliche Konstruktion einer jeden Anleihen beschrieben. Nicht jeder Anleger wird darüber informiert sein, mit welchen Rechten und Pflichten der Erwerb eines Rentenpapiers verbunden ist und welche Forderungen man besitzt, sodass dieses im Folgenden etwas näher ausgeführt werden soll. Zunächst einmal sind Anleihen von der rechtlichen Konstruktion her stets Schuldverschreibungen, die der Emittent zu seinen Lasten ausstellt. Der Inhaber der Schuldverschreibung ist nicht, wie beispielsweise bei Aktien der Fall, Miteigentümer am Emittenten, sondern er hat ein Forderungsrecht gegenüber dem Emittenten, ist also dessen Gläubiger. Durch die Schuldverschreibung bescheinigt der Emittent und gleichzeitige Schuldner dem Inhaber der Anleihe schriftlich seine Schuld, die er bei Fälligkeit des Wertpapiers in Form der Kapitalrückzahlung begleichen muss. Für den Anleger ist allerdings jeder Kauf einer solchen forderungsberechtigten Anleihe mit mindestens einem Risiko verbunden, dem Emittentenrisiko. Dieses beinhaltet schlichtweg das Risiko, dass der Emittent insolvent werden könnte. Dies ist im Grunde, unabhängig von der Anleihe, das Risiko eines jeden Gläubigers, der gegenüber dem Schuldner eine Forderung hat.
Ganz konkret besteht das Emittentenrisiko demnach darin, dass der Anleger sein Kapital nicht zurück bekommt, was er zum Erwerb der Anleihe vormals eingesetzt hat. Mit Hilfe der forderungsberechtigten Anleihe als Schuldverschreibung hat der Gläubiger natürlich das Recht, seine Forderung notfalls einzuklagen. Aber falls der Emittent zahlungsunfähig ist und das vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um alle Schulden auszugleichen, so kann der Anleger durchaus sein gesamtes Kapital verlieren, welches er zuvor in das Rentenpapier investiert hat. Der Inhaber einer Anleihe hat meistens sogar zwei Größen, auf die sich das Forderungsrecht bezieht. Zum einen bezieht sich die Forderung natürlich auf das Kapital, was er beim Kauf investiert hat. Dieses Kapital entspricht meistens dem Nominalwert der Anleihe, also beispielsweise 10.000 Euro. Die meisten Anleihen beinhalten zudem eine fest vereinbarte Zinszahlung, man spricht dann auch von festverzinslichen Wertpapieren. Stehen dem Anleger beispielsweise während der dreijährigen Laufzeit der Anleihe jedes Jahr vier Prozent an Zinsen zu, so beläuft sich die Forderung ab dem Fälligkeitsdatum nicht nur auf 10.000 Euro, sondern insgesamt auf 11.200 Euro, falls eine Zinszahlung noch nicht teilweise erfolgt ist.