Handyvertrag und Schufa

Viele Kinder und Jugendliche besitzen heute bereits ein Handy, fachlich korrekt auch als Mobiltelefon bezeichnet. Rein statistisch betrachtet besitzt zudem jeder Deutsche mittlerweile mehr als ein Handy. In den weitaus meisten Fällen haben Kunden auch keinerlei Probleme ein Mobiltelefon und den dazu gehörigen Vertrag zu bekommen.

Dennoch muss man inzwischen einen Unterschied machen, ob ein Handy mit Vertrag genutzt werden soll oder das so genannte Prepaid Verfahren ohne Vertrag mit Mindestlaufzeit genutzt werden soll. Ein Prepaid Handy kann nämlich wirklich im Grunde jeder Kunde bekommen, da hier nur vorhandenes Guthaben aufgebraucht werden kann. Ein Risiko, dass der Kunde eine Rechnung nicht bezahlt, besteht für den Mobilfunkanbieter hier also nicht. Anders ist es jedoch im Rahmen von Mobilfunkverträgen, die eine bestimmte Mindestlaufzeit beinhalten. In diesem Fall kann die Verbindung zwischen Handyvertrag und Schufa eine wichtige Rolle dafür spielen, ob der Kunde einen Vertrag überhaupt erhalten wird. Was aber hat ein Handyvertrag genau mit der Schufa zu tun? Typisch für den Handyvertrag ist im Gegensatz zum Prepaid Verfahren, dass der Kunde zuerst eine Leistung in Anspruch nehmen kann und diese Leistung erst später nach Eingang der Rechnung bezahlen muss. Praktisch betrachtet kann man also zuerst über einen Zeitraum von rund einem Monat telefonieren, SMS versenden oder sonstige Leistungen nutzen, bevor diese Leistungen zu bezahlen sind.

Der Mobilfunkanbieter geht beim Handyvertrag demnach stets das Risiko ein, dass der Kunde die Rechnung nicht bezahlen kann/möchte. Damit dieses Risiko so gering wie möglich gehalten wird, prüfen auch Mobilfunkanbieter schon viele Jahre die Bonität des Kunden. Diese Bonitätsprüfung gleicht in vieler Hinsicht der Prüfung der Kreditwürdigkeit seitens der Banken. Mitunter verlangen die Mobilfunkanbieter einen Gehaltsnachweis, erfragen aber auf jeden Fall die bei der Schufa gespeicherten Daten. Die Verbindung zwischen Handyvertrag und Schufa besteht also aus der Bonitätsprüfung von Seiten des Mobilfunkanbieters aus, die als Basis für das Zustandekommen des Vertrages gilt. Generell kann man davon ausgehen, das man bei einer schlechten Schufa heutzutage auch keinen Mobilfunkvertrag mehr bekommt. In diesem Fall bleibt im Grunde nur noch die Möglichkeit, dass man sich für das Prepaid Verfahren ohne Vertragsbindung entscheidet, denn hier werden keine Schufa-Anfragen seitens des Anbieters vorgenommen, da ohnehin nur aus bestehendem Guthaben heraus die Leistung des Anbieters nutzbar ist.