Inhaberaktie im Vergleich zur Namensaktie
Im Aktienbereich finden Anleger eine so große Auswahl an Produkten vor, wie es in nahezu keinem anderen Anlagebereich der Fall ist. Alleine in Deutschland gibt es mehrere Tausend Aktien, die an der Börse gehandelt werden können. Daher macht eine Einteilung der vielen Aktien in diverse Gruppen durchaus Sinn, denn so können sich Anleger zunächst für eine bestimmte Gruppe entscheiden, um dann im zweiten Schritt die Aktie zu wählen, die für ein Investment infrage kommen kann.
Eine mögliche Einteilung der Aktien findet nach Branchen statt. Hier wird einfach geschaut, in welcher Branche die jeweilige Aktiengesellschaft beheimatet ist. Für viele Anleger ist diese Einteilung hilfreich, da sich Aktionäre oftmals nur für Aktien aus bestimmten Branchen interessieren. Darüber hinaus gibt es auch noch Einteilungen, die für den „normalen“ Anleger meistens nicht wichtig sind, dafür jedoch für die AG eine größere rechtliche Bedeutung haben. Eine solche Einteilung ist die Eingruppierung der Aktien in Namensaktien und Inhaberaktien. Bei dieser Einteilung geht es vor allen Dingen darum, auf welche Weise die Aktien von einem zum anderen Eigentümer übertragen werden und welche Rechte mit dem Besitz der Aktien verbunden sind. Die „einfachere“ Form der Übertragung ist bei den Inhaberaktien möglich, was schon am Namen zu erkennen ist. Denn es ist stets derjenige Kunde der neue Eigentümer der Aktien, der gleichzeitig auch der Inhaber ist. Die Übertragung findet also quasi formlos statt, indem die Aktien von einem ins andere Depot gebucht werden. Die Inhaberaktien haben für die Aktiengesellschaft allerdings den großen Nachteil, dass die AG nicht weiß, wer gerade wie viele ihrer Aktien hält.
Somit besteht bei Inhaberaktien durchaus eine Möglichkeit, dass zum Beispiel ein anderes Unternehmen nach und nach die Aktienmehrheit erwirbt, um auf diese Weise eine Übernahme vorzubereiten. Deutlich schwieriger wäre dies hingegen bei Namensaktien. Das grundlegende Merkmal der Namensaktien besteht nämlich darin, dass der AG stets bekannt ist, wer ihre Aktien hält. Dies ist möglich, weil bei den Namensaktien jeder neue Eigentümer der Aktien in einem sogenannten Aktionärsregister eingetragen wird. Die Banken und Broker haben nämlich die Pflicht, den Namen und einige weitere Angaben des Käufers an die AG weiterzuleiten. Die AG trägt die Daten dann in ihr Aktionärsregister ein und kann somit genau erkennen, welcher Aktionär wie viele Aktien hat. Auf diese Weise ist dann auch schnell zu sehen, ob ein Kunde auffällig viele Aktien kauft.