Investition in Denkmalschutzimmobilien

Viele Verbraucher denken derzeit darüber nach, ob sie sich nicht für den Kauf eines Hauses entscheiden sollen. Es gibt zurzeit sicherlich gute Gründe dafür, über eine eigene Immobilie nachzudenken. Zum einen sind die Immobilienpreise in vielen Städten noch auf einem relativ moderaten Niveau, zum anderen ist eine Finanzierung wegen der geringen Zinsen extrem günstig zu erhalten. Ein weiterer Grund kann zudem darin bestehen, dass die Immobilie als Altersvorsorge einen immer größeren Stellenwert einnimmt.

Neben der Immobilie als Altersvorsorge kann der Erwerb von Objekten natürlich auch einem anderen Zweck dienen. So gibt es auch zahlreiche Personen, die aus gewerblichen Gründen in Immobilien investieren, um entweder Mieteinnahmen zu generieren oder um die Objekte mit Gewinn verkaufen zu können. In den zuletzt genannten Fällen sind vor allem die Denkmalschutzimmobilien derzeit relativ beliebte Objekte. Bei einer Denkmalschutzimmobilie handelt es sich um ein Gebäude, welches von offizieller Seite aus unter Denkmalschutz gestellt ist. Der Denkmalschutz beinhaltet in erster Linie, dass die Immobilie nur in bestimmten Bereichen verändert werden darf. Vom Grundgerüst her muss die Immobilie hingegen stets in der aktuellen Form erhalten bleiben. Für den Käufer einer denkmalgeschützten Immobilie gibt es in dem Sinne also mögliche Einschränkungen, was eventuell geplante Sanierungen bzw. Umbauten angeht. Trotz dieser Einschränkungen im Hinblick auf die Gestaltungsmöglichkeiten beim Umbau kann die Denkmalschutzimmobilie auch diverse Vorteile bieten.

Sowohl der Kauf als auch mögliche Sanierungen von denkmalgeschützten Immobilien werden nämlich ganz besonders gefördert, und zwar von staatlicher Seite aus. Der Grund für die besondere Förderung ist vor allem die Tatsache, dass der Staat bei den Denkmalschutzimmobilien eine gewisse Sorgfaltspflicht hat. Denn eigentlich ist es die Aufgabe des Staates, sich um die Erhaltung solcher Immobilien zu kümmern, denn immerhin hat er sie als schutzwürdig deklariert. Da sich aber der Eigentümer meistens um die zum Erhalt des Objektes notwendigen Sanierungen kümmert, und diese Sanierungen natürlich nicht unerhebliche Kosten verursachen, beteiligt sich der Staat indirekt durch bestimmte Vergünstigungen. Diese Vergünstigungen bestehen in erster Linie in Steuervorteilen. So gibt es zum Beispiel für den Eigentümer vorteilhafte Regelungen, was die Abschreibung der Kauf- oder/und Sanierungskosten angeht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Förderungen, wenn zum Beispiel die Energieeffizienz des Objektes verbessert wird.