Kosten einer Kreditversicherung im Vergleich

Kredite stellen für die Banken und sonstige Kreditgeber stets ein Risiko dar. Auch wenn der Kreditnehmer beim Abschluss des Kreditvertrages eine noch so gute Bonität vorweisen kann, so kann es natürlich dennoch passieren, dass die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Gründe können zum Beispiel eine Trennung (Scheidung), Arbeitslosigkeit oder auch eine eingetretene Berufsunfähigkeit sein. Aus den Gründen bieten viele Banken im Zusammenhang mit dem vergebenen Kredit eine Kreditversicherung an.

Dieses Angebot wird dem Kunden vor allem dann vorgeschlagen, wenn es sich um einen Blankokredit handelt, denn dann hat die Bank keine anderweitigen Sicherheiten verlangt, wie zum Beispiel eine Bürgschaft oder eine Verpfändung von Wertpapieren. Trotzdem stellt sich für den Kreditnehmer die Frage, ob die Kreditversicherung auch für ihn sinnvoll ist, oder ob die Versicherung im Prinzip nur dazu dient, das Ausfallrisiko der Bank zu minimieren. In diesem Zusammenhang sollte der Kreditnehmer vor allem die Kosten im Blick haben, denn bei der Kreditversicherung, die übrigens oftmals auch als Restschuldversicherung angeboten wird, handelt es sich keineswegs um eine günstige Versicherung. Gemessen an der Darlehenssumme kann es je nach Angebot durchaus passieren, dass der Beitrag zur Kreditversicherung bis zu fünf Prozent beträgt. Somit würde bei einem Kredit über beispielsweise 10.000 Euro ein Versicherungsbeitrag von einmalig 500 Euro fällig werden, auch wenn es natürlich auch günstigere Angebote mit geringeren Kosten gibt.

Dennoch ist es eben fraglich, ob Kosten und Leistungen auch für den Kreditnehmer in einem einigermaßen günstigen Verhältnis stehen. Dies muss in jedem Einzelfall entschieden werden, denn maßgeblich sind hier vor allem die finanzielle Situation des Kreditnehmers sowie das Bestehen anderer Versicherungen, die eventuell schon das gleiche Risiko wie die Kreditversicherung abdecken. Besitzt der Kreditnehmer zum Beispiel schon eine Risikolebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung, dann sind schon zwei große Risiken abgedeckt, die dazu führen könnten, dass die Kreditraten nicht mehr gezahlt werden können. Falls diese Abscherung schon vorhanden ist, kann die Kreditversicherung im Prinzip nur noch dazu dienen, das Risiko der Arbeitslosigkeit auch noch abzudecken. Allerdings ist dabei zu beachten, dass nicht alle Versicherungen dieser Art die Arbeitslosigkeit als Risiko versichern. Zudem zahlt der Kreditnehmer dann natürlich überflüssigerweise auch einen Beitrag für zwei Risiken (Berufsunfähigkeit und Tod), die er anderweitig ohnehin schon durch andere Versicherungen abgedeckt hat.