Mietkauf bei einem Haus
Der Mietkauf ist in Deutschland weniger bekannt als in anderen europäischen Ländern, wie zum Beispiel England. Dabei ist das Prinzip des Mietkaufs simpel: die Miete ist gleichzeitig eine Rate, die monatlich und so lange gezahlt wird, wie es vertraglich festgelegt worden ist. Mit Zahlung der ersten Rate erhält der Mieter bzw. Käufer das wirtschaftliche Eigentumsrecht. Am Ende des Vertrages wird die Restschuld seitens des Mieters bzw. Käufers als große Schlussrate geleistet. Erst nach Leistung dieser Zahlung ist der Schuldner der rechtliche Besitzer des Objekts.
Doch häufig bleiben viele Fragen ungeklärt oder zweifelhaft: wer ist für Renovierungen und nötige Instandhaltungen verantwortlich? Was passiert, wenn der Gläubiger Pleite geht, das Haus also plötzlich nicht mehr zum Verkauf steht? Wann findet der Eigentumsübergang statt? Der Mietkauf ist neben diesen Unsicherheiten auch noch vergleichsweise teuer: hohe „Mieten“, die über Jahre hinweg feststehen, gipfeln in einer noch höheren Schlussrate, die den Schuldner zum Ende der Vertragslaufzeit noch einmal schwer belastet.