Mietwagenversicherung als Zusatzversicherung
Je nach Bundesland beginnen in ein bis zwei Monaten bereits wieder die Sommerferien, was gleichzeitig die Haupturlaubszeit des Jahres bedeutet. In dieser Zeit werden wieder viele Millionen Deutsche verreisen, zum Beispiel in den Süden oder auch in weit entfernte Länder. Was den Weg zum Urlaubsort angeht, so stehen hier diverse Fortbewegungsmittel zur Auswahl. Viele Menschen fahren mit dem Auto zum jeweiligen Urlaubsort, aber auch Bahn- und Flugreisen werden natürlich sehr häufig genutzt.
Manchmal kann es zudem sinnvoll sein, wenn verschiedene Fortbewegungsmittel miteinander kombiniert werden. Wer zum Beispiel per Flug unterwegs ist, aber am Urlaubsort dennoch nicht auf die gewohnte Mobilität verzichten möchte, der kann sich am Urlaubsort zum Beispiel einen Mietwagen leihen. Heutzutage gibt es selbst an etwas abgelegeneren Orten fast immer die Möglichkeit, einen Mietwagen zu leihen. Was die Formalitäten und Bedingungen rund um die Nutzung des Mietwagens angeht, so kann es zum Teil zwischen den verschiedenen Ländern und Mietwagenunternehmen erhebliche Unterschiede geben. Daher sollte der Verbraucher auf jeden Fall auf einige Punkte achten, wie zum Beispiel darauf, ob der zu nutzende Mietwagen ausreichend durch eine Versicherung geschützt ist. In vielen Ländern wird es wie in Deutschland gehandhabt, nämlich dass der Mietwagen auf jeden Fall mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung „ausgestattet“ sein muss. So hat der Mieter zumindest die Gewissheit, dass er nicht für Schäden aufkommen muss, die er an anderen Fahrzeugen oder Personen schuldhaft verursacht.
Aber Vorsicht: Nicht in allen (Urlaubs-)Ländern ist eine solche Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Zudem muss unbedingt beachtet werden, dass die Deckungssumme gewisse Grenzen nicht unterschreiten sollte. Die vorhandene Mietwagenversicherung sollte aber nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten, sondern es sollte möglichst auch eine Vollkaskoversicherung integriert sein. Mitunter mag die Teilkaskoversicherung zwar auch als ausreichend angesehen werden, aber beim Urlaub in mitunter fernen und sehr fremden Ländern sollte man nicht auf den Vollkaskoschutz verzichten, da hier leichter eigene Fahrfehler passieren können, die zu einem Schaden am Mietwagen führen könnten. Falls man nun der Auffassung ist, dass der Schutz der abgeschlossenen Mietwagenversicherung nicht ausreicht, besteht natürlich noch die Option, eine „eigene“ zusätzliche Versicherung abzuschließen bzw. den Schutz der eigenen Kfz-Versicherung auf die Nutzung von Mietwagen zu erweitern. Diese Erweiterung wird oftmals als Mallorca-Police bezeichnet und beinhaltet vorrangig ausreichend hohe Deckungssummen auch fürs Ausland.
