Nennwertaktien – Stückaktien als Aktienarten

Nahezu alle Anleger und Bankkunden, die sich für eine Anlage in Aktien interessieren oder diese schon über viele Jahren hinweg nutzen, möchten in erster Linie mit dem Investment einen Gewinn erzielen. Der Gewinn kann einerseits aus einer Dividende und andererseits auch aus einem positiven Kursverlauf bestehen. Der Aktienkurs bildet sich immer auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage, sodass der Kurs immer dann steigt, wenn mehr Personen die Aktie kaufen als verkaufen möchten.

Vom Rechtlichen aus betrachtet sind Aktien aber nicht nur ein Anlageinstrument, mit dem Kunden Gewinne erzielen können, sondern es handelt sich bei den Aktien auch um Wertpapiere im eigentlichen Sinne, da diverse Rechte verbrieft werden. So bekommt der Aktionär – so wird der Inhaber der Aktien bezeichnet – ein Stimmrecht, welches er auf der Hauptversammlung ausüben kann. Zudem hat er auch Anspruch auf den Erhalt von Dividenden, sofern die Ausschüttung generell beschlossen wurde. Letztendlich ist jeder Aktionär natürlich ein Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Welchen Umfang diese Beteiligung hat, hängt von der Anzahl bzw. vom Nennwert seiner Aktien ab. Was den Beteiligungswert einer einzelnen Aktie angeht, so werden zwei Aktienarten unterschieden, nämlich Stückaktien und Nennwertaktien. Zunächst einmal ist der Inhaber beider Aktienarten mit einem bestimmten Anteil am Grundkapital beteiligt, welches jede Aktiengesellschaft in bestimmter Höhe aufweisen muss. Die Stückaktien sind dadurch gekennzeichnet, dass jede Aktie exakt den gleichen Anteil am Grundkapital verbrieft.

Einen Nennwert haben diese Aktien nicht und werden demzufolge auch als nennwertlose Aktien bezeichnet. Anders verhält es sich bei den Nennwertaktien, denn hier kommt es nicht nur darauf an, wie viele Aktien der Anleger besitzt, sondern auch darauf, welchen Nennwert die Aktien aufweisen. Da eine Aktiengesellschaft durchaus Aktien mit unterschiedlichen Nennwerten ausgeben kann, kann es in der Praxis bei den Nennwertaktien vorkommen, dass der eine Aktionär zwar mehr Aktien besitzt, der andere Aktionär jedoch die Aktien mit einem höheren Nennwert hat und somit insgesamt mit einem größeren Anteil an der AG beteiligt ist. Was allerdings den „normalen“ Aktionär angeht, so sind solche Beteiligungsverhältnisse ohnehin meistens uninteressant, da ausschließlich die möglichst erfolgreiche Kapitalanlage als solche im Vordergrund steht. Meistens sind es institutionelle oder gewerblich orientierte Anleger, für die der Nennwert der Aktie von Bedeutung ist, weil zum Beispiel auch Stimmrechte genutzt werden sollen. Eine wichtige Eigenschaft der Nennwertaktien ist auch, dass die Nennwerte aller ausgegebenen bzw. vorhandenen Aktien in der Addition dem Grundkapital der AG entsprechen müssen.