Reisekrankenversicherungen im Preisvergleich
Wer nach einer langen und zuweilen stressigen Zeit bei der Arbeit an Urlaub denkt, verdrängt die Gedanken um Krankheit und Unwohlsein während seines Urlaubs. Denn soll man sich im warmen Süden mit einer Grippe herumplagen, wo das Wetter doch meist immer schön und warm ist. Und wenn man sich im kalten Pool die Blase verkühlt hat, wird auch das in einigen Tagen bereits wieder vorbei sein.
Wenn die Beschwerden aber anhalten und dann doch ein Arzt aufgesucht werden muss, kann die ganze Angelegenheit sehr teuer werden. Denn wer als gesetzlich Krankenversicherter im Ausland einen Arzt aufsucht, muss oftmals tief in die Tasche greifen. Das gilt sowohl für Allgemeinmediziner wie auch für Zahnärzte. Hintergrund ist der, dass die deutschen Krankenkassen nur den Teil der Rechnung des ausländischen Arztes zahlen, den sie auch in Deutschland hätten zahlen müssen was für den Versicherten zur Folge hat, dass er die Differenz zu der Rechnung aus eigener Tasche zahlen muss und im Ausland quasi als Privatpatient behandelt wird – es sei denn, er hat im Vorfeld der Reise eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Diese sichert dem Urlauber nicht nur die Erstattung seiner Auslagen zu, die ihm im Zuge eines Arztbesuches während seines Urlaubs entanden sind. Eine Reiseversicherung bietet einen weitaus umfassenderen Schutz. Sollte nämlich die stationäre Einweisung in ein Krankenhaus notwendig sein und dort eine Operation erfolgen, übernimmt die Reiseversicherung die gesamten Kosten von der Unterkunft bis hin zu den Kosten für die Operation und einen eventuellen Rücktransport in die Heimat.
Und verstirbt der Versicherungsnehmer an seinem Urlaubsort, wird seitens des Versicherers der Heimtransport organisiert und bezahlt. Bei alledem ist aber auch die Gültigkeitsdauer einer Reiseversicherung zu beachten. Oftmals bieten die Reiseveranstalter eine solche Versicherung lediglich für die Dauer der Reise an oder die Versicherung ist lediglich für einen Auslandsaufenthalt von bis zu drei Monaten gültig. Wer also mehrmals im Jahr im Ausland weilt oder sogar für eine gewisse Zeit dort lebt, sollte die Reisekrankenversicherung über ein gesamtes Jahr hindurch abschließen, die sich zudem automatisch verlängert, sollte sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Einen ganz anderen Schutz vor unnötigen Kosten bietet eine Reiserücktrittsversicherung. Diese oftmals lediglich für eine ganz bestimmte Reise abzuschließende Versicherung deckt die Kosten ab die dem Reisenden entstehen, wenn er aus irgendwelchen Gründen seine Reise nicht antreten kann. Denn in der Regel wird bei einer kurzfristigen Reiseabsage meist der gesamte Reisepreis fällig. Allerdings müssen es ganz bestimmte Gründe sein; wer keine Lust hat, die Reise anzutreten, der wird auch keine Kostenerstattung der Reiserücktrittsversicherung erwarten können.