Rentenlücke durch private Vorsorge schließen

In Deutschland sah das System der gesetzlichen Rente schon immer vor, dass die Rente der Bürger geringer als das zuvor erzielte Arbeitseinkommen ist. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Lage allerdings insoweit immer mehr verschlechtert, als dass die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und der gesetzlichen Rente bei vielen heutigen Rentnern immer größer geworden ist. Nahezu jeder Bürger, der in den nächsten Jahren oder in den kommenden Jahrzehnten in den Ruhestand gehen wird, wird eine mehr oder weniger große Rentenlücke vorfinden.

Die Rentenlücke ist die Differenz, die sich aus dem bis zum Ruhestand vorhandenen Einkommen und der dann zu erhaltenden gesetzlichen Rente ergibt. Teilweise macht diese Lücke sogar bis zu 50 Prozent des Einkommens aus, welches vor Eintritt ins Rentenalter erzielt worden ist. Umso wichtiger ist es, dass die Verbraucher schon frühzeitig damit beginnen, eine private Altersvorsorge zu betreiben. Das vorrangige Ziel einer jeden privaten Vorsorge wird es sein, die im Alter drohende Rentenlücke bestenfalls komplett zu schließen. Ist dies nicht möglich, kann man es dennoch zumindest schaffen, die Lücke durch eine private Rentenvorsorge (deutlich) zu verringern. Wer die im Rentenalter drohende Rentenlücke schließen möchte, der muss natürlich zunächst einmal wissen, wie hoch diese Lücke aller Voraussicht nach sein wird. Da allerdings kein zum Beispiel jetzt 30-jähriger Verbraucher weiß, wie sich sein Einkommen und die Rentenzahlungen in den nächsten Jahrzehnten entwickeln werden, kann die Höhe der Lücke nur mit Annäherungswerten kalkuliert werden.

Eine Hilfe ist zum Beispiel der jährlich erstellte Rentenbescheid, denn dort ist zu sehen, wie hoch die gesetzliche Rente sein wird, wenn alle bisherigen Bedingungen und Zahlungen konstant bleiben. Vereinfacht gesagt besteht die Rentenlücke also voraussichtlich aus dem aktuellen Nettoeinkommen, von dem die zu erwartende gesetzliche Rente subtrahiert wird. Diese Differenz muss jedoch nicht zwingend der Betrag sein, den der Verbraucher ausschließlich durch eine private Altersvorsorge abdecken muss. Mitunter gibt es nämlich auch noch eine Betriebsrente, die natürlich ebenfalls genutzt werden kann, um die gesamte Versorgungslücke zu verringern. Nach Abzug der gesetzlichen und betrieblichen Rente bleibt dann die Lücke übrig, die durch eine private Altersvorsoge geschlossen werden kann. Die Lücke ist also die Basis, auf der der Bankberater dann zum Beispiel bei einem Vorsorgeprodukt errechnen kann, welchen Beitrag der Kunde monatlich einzahlen müsste.