Riester Rente – Zulagen und Förderung
Hintergrund der Einführung war die Reformierung der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahre 2000/2001. Ein gut aufgestelltes Prämiensystem / Zulagensystem machen Riester-Verträge gerade für Familien mit Kindern attraktiv. Seit Jahresbeginn sind die staatlichen Zulagen für Riesterverträge – wie auch stetig in den Jahren zuvor – abermals deutlich gestiegen. Die staatliche Förderung stellt sich in einer Grundzulage und einer Kinderzulage dar. Zahlung der Zulagen unterliegen jedoch keinem Automatismus und sind beantragungspflichtig.
Wer die volle Förderung in Anspruch nehmen möchte, muss dabei seit dem Jahr 2008 stolze 4% des jährlichen Bruttoeinkommens – max. 1575 Euro – in Form des Eigenbeitrags leisten. Die jährliche Höhe der Eigenbeiträge kann dabei steuerlich geltend gemacht werden. Fakt ist: Bei der gegenwärtig einsetzenden Talfahrt des gesetzlichen Rentenniveaus tut ergänzende Eigenvorsorge mehr als Not. Hier die scheinbar beste Synthese zu finden, auch im Alter noch eine Art Liquidität zu verspüren, ist und bleibt die Herausforderung der nächsten Jahre / Jahrzehnte für Politik und angehende Rentenbezieher gleichermaßen.