Schuldscheindarlehen für große Kredite

Nicht immer muss es ein „normales“ Darlehen sein, welches zur Finanzierung genutzt werden soll. Gerade den Gewerbekunden stehen oftmals noch einige andere Alternativen zur Verfügung, zu denen auch das Schuldscheindarlehen gezählt werden kann. Rechtlich betrachtet ist das Schuldscheindarlehen ein Kredit, der den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) entspricht. Wie es bei einem ganz gewöhnlichen Darlehen der Fall ist, so wird auch beim Schuldscheindarlehen ein Kreditvertrag zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer abgeschlossen.

In diesem Vertrag werden alle wichtigen Details, wie zum Beispiel Abreden und Darlehenskonditionen, festgehalten. Eine Besonderheit des Darlehensvertrages ist jedoch, dass dieser gleichzeitig als ein Schuldschein fungiert. Was ein Schuldschein ist und beinhalten muss, wird im Handelsgesetzbuch (§ 344 Abs. 2) definiert. Eine wichtige Bedingung für einen rechtsgültigen Schuldschein ist nämlich, dass der Schuldner, der den Schuldschein ausstellt, ein Kaufmann sein muss bzw. die rechtsgültige Kaufmannseigenschaft besitzen muss (§ 1 HGB). Aus dem Grund ist das Schuldscheindarlehen auch nicht für „normale“ Privatkunden geeignet, da diese in der Regel keine Kaufleute sind. Somit dürfen Privatkunden in diesem Sinne auch keinen Schuldschein ausstellen. Von der praktischen Verwendung her ist der Darlehensvertrag, der als Schuldschein ausgestellt wird, eine Urkunde. Dieser Urkunde kommt die Aufgabe zu, das Bestehen der Darlehensverpflichtung zu beweisen. Daher hat auch der jeweilige Gläubiger, also in den meisten Fällen der Kreditgeber, das Eigentumsrecht am ausgestellten Schuldschein.

Ist die Darlehensschuld nach einiger Zeit beglichen, so hat der Schuldner damit verbunden das Recht, vom Kreditgeber die Rückgabe des Schuldscheins zu verlangen. Was die zwei Vertragsparteien angeht, die beim Schuldscheindarlehen miteinander zu tun haben, so handelt es sich bei dem Kreditgeber in aller Regel um Banken. Der Kreditnehmer ist normalerweise ein Unternehmen mit guter Bonität, wie zum Beispiel ein mittelständisches Unternehmen oder auch ein großer Industriebetrieb. Zudem nahm früher auch die öffentliche Hand solche Schuldscheindarlehen auf, was heute allerdings eher selten der Fall ist. Die Schuldscheindarlehen werden in der Regel nur als große Kredite vergeben, bei denen die Darlehenssummen sich meistens zwischen fünf und 50 Millionen Euro bewegen. Soll das Schuldscheindarlehen übrigens an einen anderen Gläubiger übertragen werden, so ist dies ausschließlich durch eine Abtretung möglich. Die Laufzeit bewegt sich bei den Schuldscheindarlehen meistens zwischen zwei und zehn Jahren.