Steuerfreie Anleihen als Anlageform
Bis einschließlich 2008 waren steuerfreie Anleihen vor allem bei denjenigen Anlegern sehr beliebt, deren Einnahmen aus Kapitalvermögen größer waren als der zur Verfügung stehende Zinsfreibetrag. Heute haben solche Nullkupon-Anleihen, um die es sich bei den steuerfreien Anleihen meistens gehandelt hat, nahezu keine Bedeutung mehr. Der Grund besteht darin, dass der vorher noch vorhandene Steuerspareffekt seit 2009 nicht mehr vorhanden ist.
Die Basis des Steuerspareffektes ist bis zum Jahre 2008 gewesen, dass die steuerfreien Anleihen nicht mit einer Nominalverzinsung ausgestattet waren, wie es bei den weitaus meisten Rentenpapieren der Fall ist. Statt den Zinsen beinhalteten die auch unter dem Namen Zerobonds bekannten Papiere ein so genanntes Disagio, also einen Abschlag. Der Abschlag fand in der Form vom Nennwert der Anleihe ab, als dass der Anleger beim Kauf der Nullkupon-Anleihe nicht den Nennwert, sondern den um den Abschlag verminderten Nominalwert zahlen musste. Da es bis zur Einführung der Abgeltungssteuer noch so war, dass Kursgewinne als Spekulationsgewinne nach einer Haltedauer von mindestens mehr als einem Jahr steuerfrei waren, handelte es sich bei den Nullkupon-Anleihen somit um steuerfreie Anleihen. Dabei konnte man die Höhe des Disagios im Prinzip mit der Höhe der Zinsen vergleichen, die man bei den „normalen“ Anleihen als Inhaber des Wertpapiers im jährlichen Rhythmus bekommen hätte.
Betrug der durchschnittliche Zinssatz bei normal verzinslichen Anleihen beispielsweise im Jahre 2006 etwa vier Prozent, und war diese Anleihe über 10.000 Euro mit einer Laufzeit von vier Jahren ausgestattet, so hätte der Anleger im Laufe diese vier Jahre insgesamt 1.600 Euro an Zinsen bekommen. Eine vergleichbare Nullkupon-Anleihe hätte dann von den Konditionen her so ausgesehen, dass ein Disagio von 16 Prozent statt der Zinszahlung vorhanden gewesen wäre. Auch dann hätte der Anleger 1.600 Euro als Ertrag gehabt, dann jedoch steuerfrei. Mittlerweile werden solche Zerobonds am Markt fast gar nicht mehr angeboten, da der Steuerspareffekt in der Form nicht mehr vorhanden ist. Es wäre im Prinzip sogar ein Nachteil für den Anleger, in eine solche Nullkupon-Anleihe zu investieren. Denn der Ertrag würde hier an nur einem Zeitpunkt, nämlich bei Fälligkeit der Anleihe anfallen. Somit müsste in diesem Jahr dann der volle Ertrag für die vorherigen Jahre versteuert werden, was oftmals dazu führen würde, dass der Freibetrag von 801 Euro pro Jahr überschritten werden würde. Heute gibt es daher im Prinzip nur noch „Altbestände“ dieser ehemals steuerfreien Anleihen. Nur wenn der Anleger die Papiere schon seit mindestens 2008 hat und die Anleihe zudem mit einem sehr niedrigen Disagio ausgestattet ist, gibt es nach wie vor einen Steuerspareffekt.