Steuersatz und Steuerprogression

In Deutschland muss jeder Bürger auf sein Einkommen Steuern zahlen, und zwar die sogenannte Einkommensteuer. Allerdings steht hierzulande auch jedem Bürger ein Steuerfreibetrag zu, der aktuell bei etwas mehr als 8.000 Euro liegt. Der Steuerfreibetrag beinhaltet, dass man erst dann zur Steuer veranlagt wird bzw. Steuern zahlen muss, wenn man diesen Jahresbetrag mit seinen Einkünften überschritten hat.

Im Zuge der Einkommensteuer werden sämtliche Einkunftsarten besteuert und nicht nur die Einkünfte aus einer abhängigen Beschäftigung, sondern zum Beispiel auch Einkünfte aus Vermietung oder aus Kapitalvermögen. Wie hoch der Steuersatz ist, mit dem der jeweilige Bürger besteuert wird, hängt maßgeblich von der Höhe der jährlichen Gesamteinkünfte hat. Denn in Deutschland wird das System der Steuerprogression angewendet, sodass der Steuersatz mit höheren Einkünften ansteigt. Der Steuersatz steigt hierzulande immer dann, wenn die nächste Progressionsstufe erreicht wurde. Es kann also durchaus vorkommen, dass ein Bürger mit einem Einkommen von jährlich 30.550 Euro zu einem persönlichen Steuersatz von 24 Prozent veranlagt wird, während ein anderer Bürger, der mit 30.650 Euro nur 100 Euro mehr an Einkünften erzielt, dennoch mit einem höheren Steuersatz von 26 Prozent veranlagt wird. Genau aufgrund dieser Progressionsstufen lohnt es sich auch, selbst kleinste steuerlich absetzbare Ausgaben in der jährlichen Einkommensteuererklärung aufzuführen.

Denn mitunter kann es von nur einem Euro abhängig sein, ob das Einkommen beispielsweise mit 24 oder mit 26 Prozent versteuert wird, was bei einem Einkommen von 30.000 Euro immerhin einen Unterschied von 600 Euro ausmachen würde. Im Verhältnis weniger Steuern müssen übrigens Ehepaare zahlen, und wenn dann auch noch Kinder vorhanden sind, sinkt die steuerliche Belastung nochmals ab. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass der Steuersatz niedriger als bei Alleinstehenden ist, sondern in erster Linie ist die geringere steuerliche Belastung auf die Steuerklasse, die Splittingtabelle und die Kinderfreibeträge zurückzuführen. Vor allem dann lassen sich Steuern „sparen“, wenn der Ehepartner kein eigenes Einkommen erzielt, denn trotz dieser Tatsache kommt bei der Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens natürlich für jeden Ehepartner ein Steuerfreibetrag von rund 8.000 Euro zum Ansatz. Mit welcher steuerlichen Belastung man rechnen muss und wie hoch der persönliche Steuersatz ist, kann man unter Angabe des Einkommens, des Familienstandes und mitunter noch einigen weiteren Angaben mit einem Steuerrechner im Internet berechnen ermitteln lassen.