Unterscheidungskriterien bei Fonds

Fonds kann man heute nach unterschiedlichen Kriterien in Gruppen einteilen, was aufgrund der Fülle der Angebote in diesem Anlagebereich auch ein großer Vorteil für den Anleger ist. Die Suche nach dem für ihn passenden Fonds wird dem Anleger auf diese Weise sehr erleichtert, da er nicht direkt tausende Fonds vergleichen muss, sondern sich zunächst auf den Vergleich der verschiedenen Fondsgruppen konzentrieren kann.

Durch diesen „Gruppenvergleich“ ist es möglich, dass nach den Vergleichen nur noch 10 bis 30 Prozent aller am Markt angebotenen Fonds überhaupt als Anlagealternative in Frage kommen. Der erste Gruppenvergleich ist dabei noch schnell und einfach möglich, denn der Anleger muss sich zwischen den recht speziellen geschlossenen und den für Jedermann zugänglichen offenen Fonds entscheiden. Fällt die Entscheidung auf die offenen Fonds, was beim größten Teil der Anleger so sein wird, stehen dann die vier Fondsgruppen Aktienfonds, Rentenfonds, offenen Immobilien- und Geldmarktfonds zur Auswahl. Unter der jeweiligen Art der offenen Fonds lassen sich dann weitere Einteilungen der Fonds vornehmen. So können die Fonds zum Beispiel in Classicfonds und Tradingsfonds eingeteilt werden oder auch in die thesaurierenden und ausschüttenden Fonds. Bei der zuletzt genannten Unterscheidung findet die Einteilung der Fonds nach dem Kriterium statt, ob die Erträge an den Fondsanleger ausgeschüttet werden, oder ob eine direkte Wiederanlage der Erträge stattfindet. Bei den thesaurierenden Fonds (wieder anlegenden Fonds) ist es so, dass die Fondsgesellschaft keine Ertragsausschüttung an den Anteilsinhaber vornimmt.

Verloren sind die Erträge für den Anleger natürlich dennoch nicht, denn sonst würde wohl auch Niemand in thesaurierende Fonds investieren. Denn statt der Ausschüttung verwendet der Fonds die erzielten Erträge, um neu zu investieren, was für den Anleger eine Gutschrift neuer Fondsanteile bzw. bei geringeren Gegenwerten eine Gutschrift von Bruchteilen eines Fondsanteils bedeutet. Bei den Ausschüttungs-Fonds wird die Ausschüttung der von der Fondsgesellschaft mit ihren Investments erzielten Erträge demgegenüber in der Regel einmal im Jahr vorgenommen. Für den Anleger hat diese Unterscheidung in Ausschüttungs- und Thesaurierungs-Fonds allerdings heute keine größere Bedeutung mehr. Nur dann, wenn einem die tatsächliche Ausschüttung als Geld-Gutschrift wichtig ist, muss man bei der Selektion der Fonds darauf achten, sich für einen Ausschüttungs-Fonds zu entscheiden. Bis vor einigen Jahren kam dieser Unterscheidung allerdings noch eine weitaus größere Bedeutung zu. Denn früher wurden nur die Erträge aus den ausschüttenden Fonds besteuert, und zwar im Zuge der Kapitalertragssteuer/Zinsabschlagsteuer. Hatte sich der Anleger hingegen für einen thesaurierenden Fonds entschieden, war die Wiederanlage steuerfrei, da keine Ertragsausschüttung stattfand. Diese Unterscheidung im Hinblick auf die Steuer wird heute nicht mehr gemacht, sodass auch wieder angelegte Erträge steuerpflichtig sind.