Vorteile und Freibeträge der Schenkungssteuer
Oft werden Vermögen unter Familienangehörigen dann übertragen, nachdem ein Familienmitglied verstorben ist. Diese Übertragung von Vermögen, die nach dem Tod einer Person vorgenommen wird, wird auch als Erbschaft bezeichnet. Während der Erbe die Person ist, die das Vermögen erhält, wird die Person, die gestorben ist, als Erblasser bezeichnet. In Deutschland ist es bezüglich einer Erbschaft so, dass der Wert des übertragenen Vermögens zu versteuern ist.
Allerdings gibt es relativ hohe Freibeträge, im Rahmen derer keine Steuer anfällt. So können zum Beispiel die Kinder des Erblassers über einen Freibetrag von mehreren Hunderttausend Euro profitieren. In vielen Fällen werden diese Freibeträge ausreichen, damit überhaupt keine Erbschaftssteuer anfällt. Es kann aber natürlich bei größeren Vermögen auch dazu kommen, dass eine Steuer zu zahlen ist. Falls schon zu Lebzeiten feststeht, dass später relativ hohe Vermögen vererbt werden würden, kann die Schenkung eine Alternative sein, die beim Empfänger und späteren Erben dazu führt, dass vielleicht keine Steuer anfällt, auch wenn der zu verschenkende bzw. zu vererbende Betrag die vorhandenen Freigrenzen übersteigt. Der wesentliche Unterschied zwischen Erbschaft und Schenkung zu Lebzeiten besteht in dem Zusammenhang darin, dass der Freibetrag bei der Erbschaft nur einmal beansprucht werden kann, bei der Schenkung hingegen auch mehrmals. Bei einer Schenkung steht der persönliche Freibetrag dem Beschenkten nämlich alle zehn Jahre auf Neue zu.
Beträgt der Freibetrag zum Beispiel 400.000 Euro, so kann dieser alle zehn Jahre genutzt werden. Wer also zum Beispiel in den Jahren 2013, 2024 und 2035 jeweils 400.000 Euro an ein Kind verschenkt, der sorgt dafür, dass Vermögen im Gegenwert von 1,2 Millionen Euro steuerfrei verschenkt werden. Wäre diese Summe hingegen vererbt worden, hätte der Erbe für 800.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen müssen. Aus steuerlicher Sicht kann die Schenkung im Vergleich zur Erbschaft also durchaus häufiger einen Vorteil aufweisen. Das Problem an der Schenkung zu Lebzeiten ist, dass nicht immer absehbar ist, welches Vermögen in welchem Zeitraum vorhanden ist. Zudem kann eine Schenkung auch nicht so einfach rückgängig gemacht werden. Mitunter geht der Schenkende so das Risiko ein, einen großen Teil seines Vermögens zu verschenken und dann aufgrund von finanziellen Problemen vielleicht nicht mehr genug Kapital für sich selbst zu haben.