Was bedeutet Abgeld beim Wertpapierkauf?
Das Abgeld meint beim Kauf von Wertpapieren die Differenz zwischen dem Nennwert und dem zu zahlenden Betrag. Alternative Begriffe sind Damnum und Disagio, welche beide aus der lateinischen Sprache entlehnt sind. Damnum ist jedoch weniger eindeutig als Abgeld, da das Wort sowohl dieses als auch das Aufgeld oder Agio bezeichnen kann. Für den Käufer besonders nützlich erweist sich das Abgeld beim Kauf festverzinslicher Wertpapiere.
Er bezahlt beim Erwerb der entsprechenden Papiere einen geringeren Preis als den Nennwert, während er am Ende der Laufzeit den vollen Nennwert erhält. Zusätzlich werden ihm die vereinbarten Zinsen ausgezahlt. Ein Abgeld auf den Ausgabepreis wird häufig auch bei Wertpapieren mit flexiblen Zinssätzen gewährt. Hierbei handelt es sich zumeist um Wertpapiere, welche von Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen ausgegeben werden, die jährlichen Zinsen hängen vom wirtschaftlichen Erfolg der entsprechenden Maßnahme ab. In der Regel erhält der Anleger bei dieser Form von Wertpapieren eine garantierte Mindestverzinsung, zugleich wird der maximal zahlbare Zinssatz ebenfalls gedeckelt. Nicht erlaubt ist das Abgeld bei der Ausgabe neuer Aktien. Diese gesetzliche Einschränkung wirkt sich in der wirtschaftlichen Praxis jedoch kaum aus, da Aktien heute grundsätzlich ohne Angabe eines Nennwertes ausgegeben werden. Zulässig ist das Disagio jedoch beim Verkauf von Optionsscheinen, in diesem Fall bezeichnet der Begriff den Betrag, um welchen der Anleger die Anteilsscheine günstiger als bei einem Direktkauf der Papiere erhält.
Die Höhe des Abgeldes wird gewöhnlich als Prozentsatz vom Nennwert angegeben. Somit zahlt der Erwerber beim Kauf von Wertpapieren mit einem Nennwert in Höhe von 10 000 Euro und einem Abgeld von zwei Prozent lediglich 9800 Euro. Zwei Prozent ist ein sehr realistischer Wert bei festverzinslichen Wertpapieren, die häufigste Bandbreite des Disagios beträgt derzeit zwischen einem und drei Prozent. Außer bei börsenfähigen Wertpapieren kann auch beim Kauf abgezinster Sparbriefe von einem Abgeld gesprochen werden. Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Wertpapieren besteht jedoch darin, dass Sparbriefe außer dem Unterschied zwischen dem Kaufpreis und dem Rückgabewert keine weitere Verzinsung während der Laufzeit bieten. Des Weiteren ist das Disagio bei Sparbriefen deutlich höher als bei anderen Wertpapieren. Steuerlich ist zu berücksichtigen, dass das Abgeld immer im Jahr der Rückgabe der entsprechenden Papiere als Einkommen aus Vermögen gilt. Somit wird dann die Abgeltungssteuer auf die gesamte Differenz zwischen Kaufpreis und Rückgabepreis fällig, sofern kein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe erteilt werden kann.