Wer wird in Steuerklasse 3 besteuert?
Der Lohnsteuerabzug sowie der Solidaritätszuschlag und die gegebenenfalls zu entrichtende Kirchensteuer, sind in der Bundesrepublik Deutschland, von der eingetragenen Lohnsteuerklasse, auf der Lohnsteuerkarte, abhängig. Die jeweilige Steuerklasse wird nach den individuellen familiären Verhältnissen eingeteilt. Es gibt laut Einkommenssteuergesetz sechs Lohnsteuerklassen.
Die Steuerklasse III gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die nicht ständig getrennt voneinander leben und im Inland wohnhaft sind. Beide Ehepartner müssen einkommensteuerpflichtig sein. Der Ehepartner des Arbeitnehmers darf kein eigenes Einkommen erwirtschaften. Erzielt der Ehepartner des Arbeitnehmers allerdings ein geringes eigenes Einkommen, so wird er, auf Antrag beider Ehepartner, in die Steuerklasse V eingeordnet.
Die Steuerklasse III greift auch bei Arbeitnehmern, die ihren Ehegatten durch einen Todesfall verloren haben. Der verstorbene Ehepartner sowie der Arbeitnehmer selbst, müssen zum Todeszeitpunkt unbeschränkt einkommensteuerpflichtig gewesen sein und im Kalenderjahr nicht dauernd getrennt gelebt haben. Diese Regelung ist jeweils für das Kalenderjahr gültig, indem der Ehepartner verstorben ist.
Bezieht ein Ehepartner ein hohes Einkommen und der andere Ehepartner hat kein eigenes Einkommen, beziehungsweise ein sehr niedriges Einkommen, so empfiehlt sich die Steuerkombination III und V. Bei der Steuerklasse III ist der Steuerabzug sehr gering. Sämtliche Steuervorteile und Freibeträge des Ehegatten werden dem anderen Partner zugeschrieben. Der Ehepartner mit dem höheren Verdienst und der Steuerklasse III, hat demzufolge ein hohes Einkommen im Laufe des Jahres. Diese Kombination verpflichtet allerdings zur Abgabe einer Steuererklärung. Nachzahlungen werden bei dieser Kombination häufig fällig. Soll die Steuerklassenkombination geändert werden, so kann dies in der Regel, einmal pro Kalenderjahr, bei der zuständigen Gemeinde veranlasst werden. Ausnahmen dieser Regelung sind bei plötzlicher Arbeitslosigkeit eines Ehepartners möglich.