Regelsaltersgrenzen und Anspruch auf Altersrente
Der Begriff Regelaltersgrenze steht für das Alter, welches man erreicht haben muss, um Anspruch auf Altersrente zu haben. Der Paragraph 35 SGB VI beinhaltet die Begriffsdefinition der Regelaltersgrenze. Hier haben sich in den letzten Jahren einige gesetzliche Änderungen ergeben, die zu berücksichtigen sind.
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