Staatliche Fördermittel beantragen und ausschöpfen
Sowohl im Bereich der Finanzierung als auch bei den Geldanlagen bzw. beim regelmäßigen Sparen gibt es Möglichkeiten der staatlichen Förderung, auf die man als Verbraucher, egal ob als Kreditnehmer oder als Sparer, nicht verzichten sollte. Zu Beginn steht es jedoch, staatliche Fördermittel zu lokalisieren und dann auch auszuschöpfen, man muss also erst einmal Informationen darüber haben, was eigentlich in welcher Form vom Staat gefördert wird. Schaut man sich den Bereich der Finanzierung von privatem Wohneigentum an, so gibt es hier zum Beispiel eine Förderung des Staates in Form eines KfW-Darlehens, welches man von der staatlichen Förderbank KfW-Bank erhalten kann.
Dieses Darlehen zeichnet sich durch günstige Zinsen und auch sehr individuelle Tilgungsvereinbarungen aus, was für nicht wenige Kreditnehmer gerade zu Beginn der Darlehensphase ein großer Vorteil sein kann. Eine Förderung des Wohneigentums in Form der früheren Eigenheimzulage gibt es zwar nicht mehr, aber die staatliche Wohnungsbauprämie gibt es nach wie vor, wenn man beispielsweise einen Bausparvertrag nutzt. Als eine Art Ersatz für die Eigenheimzulage wird heute von Seiten des Staates aus die Förderung in Form des so genannten Wohnriesters angesehen. Im Rahmen von Wohnriester erhält der Immobilienfinanzierer die üblichen Zulagen der Riester Rente, kann diese aber neuerdings auch in die Tilgung des Baudarlehens mit einfließen lassen. Auch hier handelt es sich also um eine staatliche Förderung im Bereich Finanzierung von Wohnraum. Aber nicht nur auf der Darlehensseite gibt es Fördermittel vom Staat, sondern auch die Sparer werden beim Vermögensaufbau von staatlicher Seite aus unterstützt. Das fängt bereits bei der Arbeitnehmersparzulage an, die man bis zu einem bestimmten Einkommen als staatlichen „Bonus“ auf Einzahlungen von Vermögenswirksamen Leistungen in einen Sparvertrag erhält.
Neben der bereits genannten Wohnungsbauprämie ist eine weitere Förderung, die es nun seit über fünf Jahren gibt, die Riester Rente. Auf die Zulagen der Riester Rente hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch, der 60 Euro oder mehr im Jahr auf einen förderungsfähigen Sparvertrag einzahlt, beispielsweise ein Fondssparvertrag oder eine private Rentenversicherung. Während die Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage oder der Wohnungsbauprämie die 100-Euro Grenze für Einzelpersonen im Jahr nicht überschreitet, erhält man in Form der Riester Rente schon eine mitunter deutlich höhere Förderung. Wer mindestens vier Prozent seines Bruttogehaltes in den Sparvertrag zur privaten Altersvorsorge einzahlt, bekommt zunächst einmal eine Grundzulage in Höhe von 154 Euro (jährlich). Bei Kindern kommen dann noch 185 oder 300 Euro jährlich an Kinderzulage hinzu, sodass eine vierköpfige Familie im Jahr bis zu 908 Euro an staatlichen Fördermitteln erhalten kann. Nimmt man die zuvor erwähnten Fördermittel hinzu, so kann man über 1.000 Euro im Jahr vom Staat „geschenkt“ bekommen, insofern sollte man auf diese Fördermittel auch nicht verzichten.