Anlageberatungen zunehmend in der Kritik

Nicht nur die Finanzmärkte, sondern auch die einzelnen Produkte, die für Anleger nutzbar sind, haben sich bezüglich der Komplexität in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. Aus diesem Grund nehmen immer mehr Anleger die Chance wahr, sich bezüglich der passenden Geldanlage beraten zu lassen. Allerdings ist es bereits seit geraumer Zeit so, dass die Anlageberatung teilweise massiv in der Kritik steht. Ein wesentlicher Kritikpunkt besteht vor allem darin, dass die durchgeführte Beratung der Kunden oftmals nicht so objektiv und neutral ist, wie sie eigentlich sein sollte.

Diese Kritik trifft insbesondere die sogenannte provisionsbasierte Anlageberatung, die noch immer die am häufigsten genutzte Variante ist. Ein wesentliches Merkmal der provisionsbasierten Anlageberatung besteht darin, dass der Berater seinen Kunden zunächst einmal ein bestimmtes Produkt oder verschiedene Finanzprodukte empfiehlt. Für jedes dieser Anlageprodukte erhält der Berater letztendlich eine Provision, falls es zum Vertragsabschluss kommen sollte. Da diese Provision je nach gewähltem Finanzprodukt relativ deutlich abweichen kann, ist es natürlich zum Teil verständlich, dass sich der Anlageberater hin und wieder nicht für das Produkt entscheidet, welches eigentlich für den Kunden am besten wäre, sondern er wählt die Geldanlage, die ihm persönlich die meisten Provisionen einbringt. Dies ist allerdings nicht im Sinne des Kunden, denn natürlich sollte der Anlageberater sich für das Finanzprodukt entscheiden, welches optimal zu den Anforderungen und Bedürfnissen passt, die ihm der Kunde mitgeteilt hat.

Da die provisionsbasierte Anlageberatung also immer häufiger in der Kritik ist, setzt sich mittlerweile eine andere Form der Beratung durch, nämlich die sogenannte Honorarberatung. Der wesentliche Inhalt der Honorarberatung besteht darin, dass der Berater keine Provision erhält bzw. diese auf direktem Wege an den Anleger weitergeleitet würde. Der wesentliche Vorteil, der sich daraus ergibt, besteht darin, dass der Berater tatsächlich völlig unvoreingenommen und neutral beraten kann. Es ist nämlich aus seiner Sicht völlig unerheblich, ob er dem Kunden das Anlage Produkt A, B oder C empfiehlt, da keine Provisionen fließen. Stattdessen erhält der Anlageberater einmalig ein Beratungshonorar, welches vom jeweiligen Kunden gezahlt wird. Dieses Honorar ist unabhängig von der tatsächlich erfolgenden Anlageempfehlung, sodass der Kunde sich relativ sicher sein kann, dass der Anlage- oder Vermögensberater das Finanzprodukt empfiehlt, welches am besten zu den Zielen und Wünschen des Anlegers passt.