Auswirkungen von Kreditverkäufen der Banken

Viele Millionen Deutsche haben einen Kreditvertrag bei einer Bank abgeschlossen, um auf diese Weise eine Anschaffung oder sonstige Ausgaben zu finanzieren. Nahezu alle Kreditnehmer gehen natürlich davon aus, dass die Bank, mit der der Darlehensvertrag geschlossen wurde, auch dauerhaft der Kreditgeber bleiben wird. Denn immerhin wird der Kreditvertrag zwischen zwei Parteien geschlossen, die jeweils namentlich genannt sind. Gerade im Bereich der Immobilienkredite kam es allerdings in der jüngeren Vergangenheit immer häufiger vor, dass Banken Kreditverkäufe durchgeführt haben.

Ein solcher Kreditverkauf beinhaltet, dass die eigentliche Bank, mit welcher der Kreditnehmer den Darlehensvertrag geschlossen hat, ihre Forderung und damit den Darlehensvertrag an eine andere Bank verkauft. Für den Kreditnehmer kann ein solcher Verkauf mitunter verheerende Auswirkungen haben. Eine sehr negative Folge, die sich aus einem Darlehensverkauf ergeben kann, sieht in der Praxis so aus, dass die neue Bank sich im Grunde nicht an die im Darlehensvertrag getroffene Vereinbarung hält, sondern beispielsweise die Rückzahlung des Kredites sofort und in einer Summe fordert. Auch wenn diese Vorgehensweise auf den ersten Blick rechtlich sehr fragwürdig zu sein scheint, so gab es in der Praxis dennoch viele Fälle dieser Art, bei denen die Kreditnehmer im Prinzip nichts gegen den Vorgang unternehmen konnten. Oftmals waren es ausländische Banken, die bei inländischen Banken die Kreditverträge quasi einkauften und damit zum neuen Gläubiger viele Kunden wurden.

Obwohl es in vielen Fällen so war, dass die Kunden und Kreditnehmer ihre Darlehensraten pünktlich und wie vereinbart gezahlt haben, wurden Kredite dennoch fällig gestellt, was ansonsten nur unter der Voraussetzung geschieht, dass man mit der Ratenzahlungen Rückstand geraten ist. Aufgrund dieser Vorgehensweise mancher Banken sollten Kreditnehmer vor Abschluss des Kreditvertrages unbedingt darauf bestehen und darauf achten, dass vertraglich fixiert wird, dass ein Verkauf des Vertrages an eine andere Bank nicht zulässig ist. Sollte die bisherige Gläubigerbank dann nämlich tatsächlich einen Verkauf des Kreditvertrages durchführen, so hat der Kreditnehmer zumindest rechtliche Mittel, um gegen diesen Verkauf vorzugehen. Mittlerweile gibt es erfreulicherweise nicht wenige Kreditinstitute, die eine solche Klausel automatisch in ihre Verträge einbauen und dem Kunden damit zeigen, dass sie auch zukünftig nicht auf diese Art und Weise vorgehen werden und den Kreditvertrag an eine andere Bank verkaufen.