Finanzierung einer Umschulung
Heutzutage ist es bei weitem nicht immer einfach auf dem Arbeitsmarkt einen passenden Job bzw. überhaupt eine Anstellung zu bekommen. Nicht wenige Verbraucher müssen daher zum Beispiel an eine Umschulung denken, weil es im erlernten Beruf beispielsweise nur noch sehr geringe Chancen gibt, dass man in dem Bereich einen neuen Job bekommen kann bzw. die bisherige Anstellung gefährdet ist.
Natürlich gibt es auch Bürger, die eine Umschulung aus dem Grunde durchführen möchten, weil sie mit der erlernten Tätigkeit nicht mehr zurecht kommen oder sich beruflich einfach verändern möchten. Im Grunde ist die Umschulung fast einer kompletten Ausbildung in einem Ausbildungsberuf gleichzusetzen, nur dass man meistens zuvor bereits in einem Beruf tätig gewesen ist. So vorteilhaft eine Umschulung auch sein kann und so gut sie manchmal für die Verbesserung der beruflichen Perspektiven ist – eine Umschulung hat unter Umständen auch Nachteile bzw. sie wirft Probleme und Fragen auf. So ist eine Umschulung zum Beispiel relativ zeitaufwendig, denn meistens läuft die Umschulung über zwei Jahre oder länger. Eine weitere offene Frage bezüglich einer Umschulung sind meistens die Kosten und somit auch die Finanzierung einer Umschulung. Da man natürlich während einer Umschulung kein Vollzeit-Einkommen erzielen kann, stehen nicht wenige Verbraucher vor dem Problem, die Finanzierung einer Umschulung nicht aus eigenen Mitteln heraus vornehmen zu können. Viele Umschulungen werden von der ARGE und mitunter auch von anderen öffentlichen Trägern finanziert, dazu muss der Verbraucher allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, denn es ist keineswegs so, dass die Bundesagentur für Arbeit jede Finanzierung einer Umschulung übernimmt.
Eine Grundvoraussetzung ist zum Beispiel, dass man bereits eine abgeschlossene Ausbildung in einem beliebigen Beruf besitzt. Ist man nicht ohnehin arbeitslos, muss im aktuell ausgeführten Beruf eine massive Bedrohung des Arbeitsplatzes vorliegen, zum Beispiel durch generellen Stellenabbau in der Branche, damit eine Finanzierung durch die ARGE möglich ist. Aber auch wenn man arbeitslos ist wird nicht automatisch jede Umschulung bezahlt, sondern es muss zum einen gegeben sein, dass man schon über einen längeren Zeitraum trotz intensiver Suche im erlernten Beruf keine Anstellung mehr findet. Und zum anderen muss durch die Umschulung in den neuen Beruf eine sehr gute Chance bestehen, dass man in diesem Beruf dann auch eine Anstellung bekommen kann, weil es recht viele freie Stellen gibt. Möchte man die Umschulung aber einzig aus dem Grunde durchführen, weil man sich „ohne Not“ beruflich verändern möchte, so kann man in diesem Falle nicht auf staatliche Unterstützung hoffen. Finanziert wird eine Umschulung unter Umständen auch von den Krankenkassen oder von der Unfallversicherung, wenn man zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten kann.