Was bei einer Falschüberweisung tun?

Noch immer sind viele Verbraucher skeptisch gegenüber der Erteilung einer Einzugsermächtigung zum Einziehen von Lastschriften. Dabei ist dieses Verfahren im Grunde sicherer als eine manuelle Überweisung, denn sollten zum Beispiel unberechtigte Personen per Lastschrift vom eigenen Konto etwas abbuchen, so kann man diese Abbuchung noch nach Wochen wieder rückgängig machen lassen, ganz einfach per Lastschriftrückgabe.

Bei der Überweisung hingegen gilt, dass ein einmal überwiesener Betrag erst einmal „weg“ ist und nur mit sehr viel Aufwand wieder zurück zu bekommen ist. Zudem kann man sich beim Ausfüllen einer Überweisung natürlich, sei es per Beleg oder auch im Online-Formular, vertippen oder verschreiben, sodass mitunter ein falscher Empfänger den Betrag bekommt oder der Betrag irrtümlich falsch ist. Was ist bei einer Falschüberweisung in solchen Fällen zu tun? Rechtlich betrachtet handelt es sich um einen Erfüllungsirrtum, wenn man versehentlich einen Fehler bei einer Überweisung macht, sei es die Überweisung eines zu hohen Betrages oder an einen falschen Empfänger. Auf dem zivilen Wege kann man also verlangen, dass der Empfänger das fehlerhaft erhaltene Geld wieder zurück überweist. Dieses lässt sich aber unter Umständen vermeiden, denn auch von Bankenseite aus kann man oftmals etwa tun, um den Fehler noch zu korrigieren. Bezüglich einer Falschüberweisung kommt es ganz erheblich darauf an, welche Zeit zwischen Absenden/Abgabe der Überweisung und dem Bemerken des Fehlers vergangen ist. Bemerkt man den Fehler sofort oder nach wenigen Minuten bis wenige Stunden, dann besteht noch die Möglichkeit, dass die Bank die Überweisung im System abfangen kann, also die Ausführung verhindert.

Denn meistens werden Überweisungen erst einmal im Rechner der Bank gesammelt und nach einiger Zeit dann erst ausgeführt. Ist die Überweisung noch nicht ausgeführt, also vom Kontoinhaber des Auftraggebers abgebucht, kann die Bank diese einfach aus dem System löschen. Etwas komplizierter wird es dann, wenn die Überweisung bereits ausgeführt wurde. In diesem Fall muss die Bank bei der Bank des Empfängers der Zahlung einen Überweisungsrückruf veranlassen. Wenn der Betrag dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde, dann kann durch eine Habenumsatzsperre erreicht werden, dass die Gutschrift auch nicht erfolgt und der Betrag dann automatisch zum Auftraggeber zurück kommt. Wurde der Betrag dem Empfänger allerdings bereits auf dessen Konto gutgeschrieben, dann hat auch die Bank keine Möglichkeit mehr, etwas für den Auftraggeber zu tun. In diesem Fall kann der Empfänger nur gebeten werden, den falschen Betrag zurück zu überweisen. Weigert er sich, hat der Auftraggeber letztendlich nur noch die Möglichkeit, auf zivilrechtlichem Wege sein Geld zurück zu fordern und auch zu bekommen.