Invalidenrente als Vorsorgeversicherung
Immer mehr Verbraucher gehen dazu über, ihr vorhandenes Einkommen gegen unvorhersehbare Ereignisse abzusichern. Zu diesen Ereignissen gehören beispielsweise Arbeitslosigkeit, längere Krankheiten und natürlich auch die Berufsunfähigkeit, die immer mehr Menschen in Deutschland trifft. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört mittlerweile zu den wichtigsten Versicherungen, die von nahezu allen Experten und Verbraucherschützern empfohlen wird.
Neben dem Vorteil, dass über eine solche Versicherung die eigene Berufsunfähigkeit sowie der damit verbundene Einkommenswegfall abgesichert werden kann, sind allerdings auch einige Nachteile zu beachten, die im Zuge der Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls genannt werden sollten. Ein Nachteil ist zum Beispiel der relativ hohe Beitrag. Denn wer beispielsweise eine Berufsunfähigkeits-Rente von monatlich 1.500 Euro vereinbaren möchte, der zahlt nicht selten einen monatlichen Beitrag von über 100 Euro. Ein weiterer Nachteil kann sein, dass bereits Vorerkrankungen vorhanden sind, die zu einem Beitragsaufschlag führen oder sogar bewirken, dass die Versicherungsgesellschaft nicht bereit ist, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Insbesondere in diesem Fall sollten Verbraucher sich nach einer Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung umsehen, die es durchaus gibt. Zu nennen ist hier beispielsweise die Dread-Disease-Versicherung oder auch eine spezielle Invaliditätsversicherung, die auf ähnliche Art und Weise wie die private Unfallversicherung funktioniert. Bei der Invaliditätsversicherung ist es so, dass es hier nicht vorrangig um die Absicherung der Berufsunfähigkeit geht, sondern der Kunde kann sich gegen die finanziellen Folgen absichern, die aus einer Invalidität resultieren.
Meistens sind solche Versicherungen so gestaltet, dass es verschiedene Invaliditätsgrade gibt und diverse Krankheiten zugeordnet werden, sodass die vereinbarte Leistung auf dieser Basis ausgezahlt werden kann. Von Invalidität wird im Allgemeinen dann gesprochen, wenn der Versicherungsnehmer gesundheitliche Einschränkungen hat, die dauerhafter Natur sind. Invalidität muss allerdings nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. In welchem Fall der Invalidität welche Leistung erbracht wird, wird in aller Regel zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft im Detail vereinbart. Meistens funktioniert die Invaliditätsversicherung so, dass zunächst eine feste Grundinvaliditätssumme vereinbart wird. Diese Summe könnte zum Beispiel 100 Euro betragen und im Folgenden richtet sich die im Schadensfall tatsächlich ausgezahlte Versicherungssumme danach, welchen Invaliditätsgrad der Versicherungsnehmer hat oder welche Art von Verletzung vorhanden ist. Die Invaliditätsversicherung ist also insbesondere dann eine zu erwägende Absicherung, wenn aus verschiedenen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden kann.