Unterversicherung bei der Hausratversicherung
Wer sich für eine Versicherung entscheidet, der muss auf einige Punkte achten. So ist zum Beispiel ganz entscheidend für eine gute Absicherung, dass eine ausreichende Deckungssumme bzw. Versicherungssumme gewählt wird. Ist dies nämlich nicht der Fall, besteht in der Praxis oftmals die Gefahr, dass eine Unterversicherung vorhanden ist. Leider wird das Problem der Unterversicherung heute noch von vielen Verbrauchern unterschätzt, dabei kann eine Unterversicherung tatsächlich sehr negative finanzielle Folgen haben.
Zu den Versicherungen, die vergleichsweise häufig eine Unterversicherung beinhalten, gehört vor allen Dingen die Hausratversicherung. Was eine Unterversicherung bedeutet und welche negativen Konsequenzen sie haben kann, lässt sich am Beispiel der Hausratversicherung sehr gut verdeutlichen. Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es im Bereich der Hausratversicherung eine Versicherungssumme gibt, die mit dem Wert des Hausrates identisch sein sollte. Die Versicherer kommen dem Verbraucher hier sogar entgegen, denn sollte der Wert des Hausrates nicht bekannt sein, so verzichten die Versicherer unter der Bedingung auf die Einrede einer Unterversicherung, dass der Hausrat mit einem Wert von meistens 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert wird. In diesem Fall wäre es denn unerheblich, wie hoch der Wert des Hausrates tatsächlich sein würde, denn im Versicherungsfall könnte es auf keinen Fall eine Unterversicherung geben. Wer seinen Hausrat jedoch mit einer geringeren Summe als 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche versichert, der geht in manchen Fällen das Risiko ein, dass eine Unterversicherung vorhanden ist. Eine Unterversicherung besteht immer dann, wenn die Versicherungssumme geringer als der Wert des Hausrates ist.
Wer zum Beispiel im Zuge seiner Hausratversicherung eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart hat, tatsächlich aber einen Hausrat im Wert von 75.000 Euro hat, der wäre mit einem Betrag von 25.000 Euro unterversichert. In solch einem Fall sind viele Verbraucher der fälschlichen Meinung, dass die Unterversicherung nur unter der Voraussetzung ein Problem wäre, dass ein eintretender Schaden im Beispielsfall höher als 50.000 Euro sein würde. Denn da 50.000 Euro die Versicherungssumme ist, nehmen die Verbraucher an, dass dieser Betrag bei einem Schaden auch maximal erstattet werden würde. Diese Annahme ist jedoch falsch, denn selbst bei einem Schaden, der geringer als 50.000 Euro ist, wirkt sich die Unterversicherung bereits negativ auf den Anspruch des Versicherten aus. Prozentual betrachtet ist es nämlich so, dass bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro und einem tatsächlichen Wert des Hausrates von 75.000 Euro eine Unterversicherung von 33 Prozent bestehen würde. Würde sich nun ein Schaden ereignen, der auf beispielsweise 10.000 Euro zu beziffern ist, so würde der Versicherer von der Hausratversicherung keine 10.000 Euro zur Regulierung erhalten, sondern lediglich 6.666 Euro, da die Unterversicherung von 33 Prozent von der eigentlichen Schadenssumme abgezogen wird.