Verkauf von privaten Forderungen

Nicht nur im gewerblichen, sondern auch im privaten Bereich haben viele Menschen Forderungen gegen andere Personen oder gegen andere Unternehmen. Ein klassisches Beispiel ist die Forderung, die aufgrund einer Kapitallebensversicherung vorhanden ist. In diesem Fall hat der Versicherte als Gläubiger eine Forderung gegenüber der Versicherungsgesellschaft, und zwar auf die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Die Versicherungsgesellschaft ist daher die Schuldnerin und muss auf Verlangen des Versicherten die vorhandene Forderung ausgleichen. Wer nun als Inhaber einer solchen Forderung dringend Kapital benötigt, dem stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, an dieses Kapital zu gelangen. Wenn man beim Beispiel der Kapitallebensversicherung bleibt, dann sind dies in erster Linie zwei Möglichkeiten, nämlich zum einen die Kündigung der Versicherung und zum anderen der Verkauf der Lebensversicherung. Losgelöst von der Kapitallebensversicherung als Produkt spricht man im zuletzt genannten Fall allgemein auch von einem Verkauf privater Forderungen. Der Verkauf der Lebensversicherung ist in vielen Fällen sogar die bessere Lösung als die Kündigung der Versicherung. Wer allerdings etwas verkaufen möchte, der muss natürlich zunächst einmal einen Käufer finden. Im Bereich des Verkaufs einer Lebensversicherung ist dies heutzutage kaum ein Problem, denn es gibt mittlerweile verschiedene Gesellschaften, die sich mit dem Ankauf von Forderungen beschäftigen. Allerdings muss die vorhandene Kapitallebensversicherung meistens einige Voraussetzungen erfüllen können, damit die jeweilige Gesellschaft bereit ist, diese Forderung anzukaufen.

In der Regel muss zum Beispiel der Rückkaufswert mindestens 10.000 Euro betragen oder/und der Vertrag muss noch mindestens zehn Jahre laufen. Wie schon kurz angedeutet, ist der Verkauf der privaten Forderung für den Verkäufer durchaus mit Vorteilen verbunden. Der größte Vorteil ist finanzieller Natur, denn im Vergleich zwischen Kündigung und Verkauf schneidet der Verkauf im Prinzip immer besser ab. Denn normalerweise ist es so, dass der Ankäufer einen „Aufschlag“ auf den Rückkaufswert zahlt. Beträgt der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung zum Beispiel 20.000 Euro, so würde der Inhaber der Versicherung auch nur diesen Betrag erhalten, wenn er sich für die Kündigung der Versicherung entscheidet. Falls er sich hingegen für den Verkauf der Forderung entschließen sollte, könnte der Betrag, den er dann erhalten würde, zum Beispiel 22.000 Euro betragen. Die meisten Ankäufer von Lebensversicherungen zahlen etwa 10-15 Prozent mehr als den aktuellen Rückkaufswert. Ein weiterer Vorteil beim Verkauf ist, dass der Verkäufer meistens nach wie vor die versicherte Person bleiben darf, die Familie also auch nach dem Verkauf im Todesfall noch finanziell abgesichert ist.