Wohn-Riester als Variante der Riester Rente

Schon seit vielen Jahren gibt es in Deutschland die Riester-Rente, die als staatliche Förderung zum privaten Vermögensaufbau gedacht ist. Schon zahlreiche Bürger haben sich hierzulande für einen Riester-Sparplan entschieden, wobei insbesondere die staatlichen Zulagen in Form der Grundzulage sowie einer eventuellen Kinderzulage einen Anreiz darstellen. Wer sich für einen Riester-Sparplan entscheidet, der kann zwischen verschiedenen Vertragsvarianten wählen.

Möglich ist es beispielsweise, einen Fondssparplan, einen Banksparplan oder auch eine private Rentenversicherung abzuschließen. Darüber hinaus gibt es seit geraumer Zeit eine spezielle Variante der Riester-Förderung, die auch unter der Bezeichnung Wohnriester bekannt geworden ist. Beim Wohnriester geht es darum, dass insbesondere der Erwerb sowie die Finanzierung einer privaten Immobilie gefördert werden sollen. In der Praxis findet man Wohnriester mittlerweile hauptsächlich in zwei Varianten vor. Die erste Variante beinhaltet, dass der Kunde zunächst einmal einen ganz normalen Riester-Sparplan nutzt. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Fondssparplan handeln, der mit Riesterfonds ausgestattet ist. Für diesen Fondssparplan erhält der Sparer zunächst die ganz normale Förderung in Form der Grundzulage. Sind zudem Kinder vorhanden, wird darüber hinaus eine Kinderzulage gezahlt. Wohnriester kommt dann zum Tragen, wenn der Sparer über das angesparte Guthaben verfügen möchte, um das Kapital in eine Immobilienfinanzierung einzubinden.

In diesem Fall kann über das angesammelte Sparguthaben prämienunschädlich verfügt werden, was normalerweise nicht möglich ist. Im Normalfall müssten bei einer vorzeitigen Auflösung eines Riestervertrages nämlich die vereinnahmten Grundzulagen zurückgezahlt werden. Wird das Kapital jedoch zu sogenannten wohnwirtschaftlichen Zwecken verwendet, ist die Verfügung auch ohne Rückzahlung der erhaltenen Zulagen möglich. Die zweite Variante sieht im Bereich Wohnriester so aus, dass der Kunde erst gar keinen Riester-Vertrag abschließt, sondern die Sparraten quasi auf direkte Art und Weise in die Tilgung eines bereits aufgenommenen Immobiliendarlehens fließen. Auch in diesem Fall kann der Kunde von der staatlichen Förderung profitieren, nur dass diese eben direkt zur Tilgung des Immobilienkredites verwendet werden kann. Bis vor kurzer Zeit war diese Variante noch nicht vorhanden, sodass insbesondere solche Kunden vom Wohnriester profitieren, die bereits eine eigene Immobilie besitzen und diese über einen Bankkredit finanziert haben. Für welche Variante der Förderung sich der Kunde letztendlich entscheidet, bleibt ihm selbst überlassen und sollte stets im Einzelfall entschieden werden.