Archiv für Juni 2017

 
 

Renteneintrittsalter nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz

Das reguläre Renteneintrittsalter für Männer und Frauen liegt seit 1992 bei 65 Jahren. Wer nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren die Altersrente beantragt, erhält die vollen Altersbezüge ohne Abzug. Diese entsprechen zurzeit etwa 70 Prozent des Nettoarbeitseinkommens, beziehungsweise 48 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.
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Rentenzahlungen vor offiziellem Rentenbeginn

Als Frührente bezeichnet man einen Bezug einer gesetzlichen Rente vor dem Erreichen des üblichen Rentenalters. Genauer ist jedoch der Begriff Erwerbsminderungsrente. In der Regel ist dies auf eine Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Behinderung oder Ähnliches zurückzuführen. Die gesetzliche Grundlage für die Erwerbsminderung und daraus folgende Rentenansprüche sind im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt.
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