Renteneintrittsalter nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz
Das reguläre Renteneintrittsalter für Männer und Frauen liegt seit 1992 bei 65 Jahren. Wer nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren die Altersrente beantragt, erhält die vollen Altersbezüge ohne Abzug. Diese entsprechen zurzeit etwa 70 Prozent des Nettoarbeitseinkommens, beziehungsweise 48 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.
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