Renteneintrittsalter nach dem Altersgrenzenanpassungsgesetz

Das reguläre Renteneintrittsalter für Männer und Frauen liegt seit 1992 bei 65 Jahren. Wer nach 45 Versicherungsjahren im Alter von 65 Jahren die Altersrente beantragt, erhält die vollen Altersbezüge ohne Abzug. Diese entsprechen zurzeit etwa 70 Prozent des Nettoarbeitseinkommens, beziehungsweise 48 Prozent des Bruttoarbeitseinkommens.

Versicherte, denen es möglich ist, länger als bis zum 65. Lebensjahr berufstätig zu sein, können ihre Rente später beantragen und erhalten dadurch ein höhere Altersrente. Wer früher in Rente geht, muss Einbußen in Kauf nehmen. Im Durchschnitt treten die Bundesbürger im Alter von 63 Jahren ihre Rente an. Am 30. April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung, kurz RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, bekannt gegeben. Nach diesem Gesetz wird der Erhalt der Regelaltersrente auf 67 Jahre heraufgesetzt. Das bedeutet, dass man bald nur noch ab dem 67. Lebensjahr seine vollen Altersbezüge erhält. Der Grund dieser Rentenanpassung geht schon aus dem Namen des Gesetzes zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung hervor. Gegenwärtig stehen in Deutschland 100 Berufstätigen schon 32 Rentner gegenüber. Nach demografischen Untersuchungen wird sich in Zukunft das Durchschnittsalter der deutschen Bevölkerung wegen der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Geburtenraten weiter zugunsten der älteren Menschen verschieben.

Es wird damit gerechnet, dass es 2030 pro 100 Personen zwischen 20 und 65 bereits 50 Rentner gibt. Das heißt, von 150 über-20-jährigen Menschen werden 50 eine Altersrente beziehen. Folglich müssen immer mehr Renten von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden. Deshalb wurde nicht nur das Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben, sondern das Rentenniveau soll außerdem allmählich von 70 Prozent des Nettoarbeitseinkommens auf 65 Prozent abgesenkt werden. Das bedeutet, dass die Rente in absehbarer Zeit nicht mehr 48, sondern nur noch 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommens entspricht. Zudem wird der Beitragssatz von gegenwärtig etwa 20 Prozent in den kommenden Jahren noch weiter ansteigen. Da sich diese Entwicklung jedoch über einen Zeitraum von weit über zwanzig Jahren erstrecken wird, ist es zurzeit immer noch möglich, die reguläre Rente, in gewohnter Höhe und ohne Abschlag, schon mit 65 Jahren, oder früher, zu beziehen. Das gilt nicht nur für Bergleute, die längere Zeit unter Tage gearbeitet haben. Das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenentwicklung gilt sowohl für die Deutsche Rentenversicherung Bund als auch für die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

Obwohl das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz bereits in Kraft getreten ist, beginnt es erst nach 2030 vollständig zu wirken. Bis dahin kann jeder Beitragszahler, der vor 1958 geboren ist, mit 65 Jahren die Regelaltersrente beziehen. Versicherte die eine Wartezeit von 45 Jahren ohne Unterbrechungen erfüllen, können auch noch nach 2030 mit 65, ohne jegliche Abschläge, in Rente gehen. Vorläufig kann jedoch die Regelaltersrente noch mit 65 bezogen werden, sobald eine 5-jährige Wartzeit erfüllt wurde. Zu jeder Regelaltersrente, egal wie hoch sie ausfällt, darf unbegrenzt hinzuverdient werden. Wurde die Mindestwartezeit von 5 Jahren bei Erreichen des Renteneintrittsalters nicht erfüllt, so kann man sich die geleisteten Beiträge auf Antrag wieder auszahlen lassen. Nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz erhalten alle, die vor dem 01. Januar 1958 geboren sind, die Regelaltersrente noch mit 65. Allerdings können nur noch Personen, die vor 1947 geboren sind, diese Rente ab ihrem 65. Geburtstag beziehen. Alle folgenden Jahrgänge bis einschließlich 1957 erhalten die Rente erst im Laufe des 65. Lebensjahres. 1957 geborene Personen haben einen Monat vor ihrem 66. Geburtstag Anspruch auf die Regelaltersrente und der Jahrgang 58 kann erst mit 66 Jahren Regelaltersrente empfangen. Für alle Versicherten, die 1964 und später geboren sind, ist, wie vom RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vorgesehen, der Empfang der Regelaltersrente erst mit 67 möglich.