Darlehen am Zweitmarkt vorteilhaft verkaufen

Viele Verbraucher freuen sich derzeit über die günstigen Zinsen, die es gerade im Bereich der Baukredite gibt. Allerdings profitieren natürlich nur solche Kunden von den sehr niedrigen Hypothekenzinsen, die aktuell einen neuen Kredit aufnehmen können. Anders sieht es hingegen für Personen aus, die vielleicht schon seit Jahren ein Hypothekendarlehen bedienen, jedoch eine Zinsvereinbarung abgeschlossen haben. In diesem Fall ist es normalerweise nicht so ohne Weiteres möglich, das laufende Darlehen vorzeitig zu beenden.

Falls Kreditnehmer möchten, dass die Zinsfestschreibung nicht eingehalten wird, berechnen nahezu alle Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung. Manchmal verweigert das Kreditinstitut sogar komplett, dass eine vorzeitige Tilgung des Kredites stattfindet. Muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden, so bewegt sich diese nicht selten auf einem relativ hohen Niveau. Manchmal ist es sogar so, dass die Vorfälligkeitsentschädigung höher ist als die Zinsersparnis, die durch einen Wechsel zu einem neuen Darlehensgeber erzielt werden könnte. In diesen Fällen würde es für den Kreditnehmer keinen Sinn machen, das bestehende Darlehen vorzeitig zu kündigen. Es gibt mittlerweile jedoch eine Lösung für dieses Problem, nämlich den sogenannten Zweitmarkt für Kredite. Vielleicht ist einigen Verbrauchern der Begriff Zweitmarkt bereits aus dem Anlagebereich bekannt, denn dort gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Anteile an geschlossenen Fonds am sogenannten Zweitmarkt zu verkaufen. Nach einem ähnlichen Prinzip funktioniert auch der Zweitmarkt für Darlehen. Es handelt sich in erster Linie um Baukredite, die noch eine gewisse Laufzeit haben, die an diesem Zweitmarkt verkauft werden können. Der Übertrag des Darlehens findet normalerweise über eine Art Vermittler statt.

Dieser trägt dazu bei, dass ein zukünftiger Kreditnehmer gefunden wird, der dazu bereit ist, den Kredit vom ursprünglichen Darlehensnehmer zu übernehmen. Selbstverständlich besteht eine Voraussetzung darin, dass die kreditgebende Bank damit einverstanden ist, dass der Darlehensnehmer wechselt. Für den aktuellen Kreditnehmer hat der Verkauf am Zweitmarkt den Vorteil, dass die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung entweder komplett entfällt oder zumindest erheblich reduziert werden kann. Natürlich profitiert aber auch der Vermittler, denn meistens erhält dieser beispielsweise 50 Prozent der auf diese Weise erzielten Ersparnisse. Wer also beispielsweise einen Immobilienkredit mit einer Restschuld von 80.000 Euro vorzeitig ablösen möchte, der müsste mitunter eine Vorfälligkeitsentschädigung von beispielsweise 3.000 Euro zahlen. Würde der Verkauf des Darlehens hingegen über den Zweitmarkt erfolgen, kann es durchaus sein, dass sich die Vorfälligkeitsentschädigung auf 1.400 Euro reduziert. Die Ersparnis würde demzufolge bei 1.600 Euro liegen, die dann zur Hälfte auf den jeweiligen Vermittler und den Kreditnehmer aufgeteilt wird. Demzufolge ist der Verkauf am Zweitmarkt durchaus eine lohnenswerte Überlegung, die für nahezu alle beteiligten Parteien Vorteile beinhalten kann.