Sinn und Leistungen der Gebäudeversicherung
Neben den allgemeinen Versicherungen, die für die meisten Bürger sinnvoll sind, gibt es insbesondere bei Immobilieneigentümern oftmals noch zusätzlichen Versicherungsbedarf. Der Grund besteht schlichtweg darin, dass eine eigene Immobilie sowie ein Grundstück durchaus mit zusätzlichen Gefahren verbunden sind, die letztendlich auch zu einem Schaden führen können, für den der Eigentümer aufkommen muss. Zu den wichtigen Versicherungen gehört in diesem Segment beispielsweise die Bauherrenhaftpflichtversicherung, die allerdings nur dann relevant ist, falls der Eigentümer als Bauherr fungiert.
Darüber hinaus gibt es allerdings noch weitere Versicherungen, die beim Besitz einer eigenen Immobilie sehr wichtig sind. Zu nennen ist hier sicherlich vor allem Dingen die sogenannte Gebäudeversicherung, die von manchen Versicherungsgesellschaften auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet wird. Die wesentliche Aufgabe der Gebäudeversicherung besteht darin, verschiedene Schäden zu regulieren, die an dem versicherten Objekt entstehen können. Grundsätzlich gibt es zahlreiche Gefahren, die auf den Immobilieneigentümer lauern. So könnte es zum Beispiel passieren, dass ein Teil der Immobilie durch einen Brand beschädigt oder sogar komplett zerstört wird. Weitere Gefahren sind Blitzeinschlag, Schäden durch Hagel oder auch Vandalismus, der über die Gebäudeversicherung ebenfalls versichert werden kann. In all diesen Fällen wird der Immobilieneigentümer im Schadensfall froh darüber sein, wenn er sich für den Abschluss einer Gebäudeversicherung entschieden hat. Natürlich ist eine derartige Versicherung nicht nur im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses wichtig, sondern beim Hauskauf sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird.
Eine Alternative kann allerdings darin bestehen, dass eine bereits vorhandene Gebäudeversicherung übernommen wird. Dies ist immer dann der Fall, wenn der bisherige Immobilieneigentümer das Objekt verkauft und ebenfalls eine Gebäudeversicherung genutzt hat. In diesem Fall gibt es in der Praxis häufig die Möglichkeit, dass der neue Immobilieneigentümer die Versicherung des alten Grundstückbesitzers übernimmt. Zwingende Voraussetzung ist in dieser Situation allerdings, dass die Versicherungsgesellschaft damit einverstanden ist, dass die Versicherung auf einen neuen Versicherungsnehmer übertragen wird. Sinnvoll kann ein derartiger Übertrag zum Beispiel dann sein, wenn es bei der Versicherung eine noch einzuhaltende Kündigungsfrist gibt, die beim Übertrag entfallen kann. Natürlich sollte sich der neue Versicherungsnehmer zuvor über alle Einzelheiten des Vertrages informieren und darauf achten, dass verschiedene Anpassungen vorgenommen werden. So kommt es beispielsweise darauf an, um welche Bauweise es sich bei der Immobilie handelt oder auch darauf, wie groß die Wohnfläche ist. Diese Details werden sich allerdings in den meisten Fällen beim Eigentümerwechsel nicht ändern, sodass es oftmals so ist, dass der bestehende Vertrag im Prinzip unverändert übernommen werden kann.